Radler angefahren

Unfallfluchten

Zeugen zu den Unfallfluchten werden gebeten sich bei der Polizei, Tel. 0951/9129-210, zu melden.

  • BAMBERG. Vermutlich beim Ausparken stieß am Sonntagnachmittag ein unbekannter Fahrzeuglenker an der Schranne gegen ein abgestelltes Kraftrad und fuhr davon, ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 500 Euro zu kümmern.
  • Von Samstagmittag bis Sonntagabend fuhr in der Breslaustraße ein Unbekannter gegen einen geparkten silbernen KIA. Anschließend entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt, ohne sich um den Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro zu kümmern.

Vorfahrt missachtet

BAMBERG. In der Nürnberger Straße/Geisfelder Straße missachtete am Sonntagabend ein Audi-Fahrer die Vorfahrt eines Opel-Fahrers und es krachte im Kreuzungsbereich. Dabei entstand ein von der Polizei geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 4000 Euro.

Radler angefahren

BAMBERG. Ein Fahrradfahrer befuhr am Sonntagabend ordnungsgemäß den linken Radweg der Europabrücke in Richtung Gaustadt. Beim Überqueren des Weidendamm wurde der Radler von einem Hyundai-Fahrer leicht mit der vorderen Stoßstange angefahren, so dass dieser stürzte und leicht verletzt wurde. Der Schaden an den Fahrzeugen beläuft sich auf ca. 150 Euro.

Unbekannter zündete Baumstamm an – Nachbar löscht

BAMBERG. Sonntagnacht zündete ein Unbekannter in einem Garten in der St.-Getreu-Straße einen Baumstamm an. Der Nachbar entdeckte den brennenden Baum glücklicherweise und löschte das Feuer mit einem Gartenschlauch. Der Brandschaden wird auf ca. 100 Euro geschätzt.

Angebrannte Hähnchenschenkel

BAMBERG. Ein Anwohner der Grafensteinstraße ließ Sonntagnacht seine Hähnchenschenkel anbrennen und verursachte dadurch starke Rauchentwicklung mit anschließendem Feuerwehreinsatz. Die Feuerwehr musste glücklicherweise nicht groß eingreifen. Außer dem verbrannten Essen ist kein Schaden zu beklagen.

2 Gedanken zu „Radler angefahren

  1. Zu „Radler angefahren

    BAMBERG. Ein Fahrradfahrer befuhr am Sonntagabend ordnungsgemäß den linken Radweg der Europabrücke in Richtung Gaustadt. Beim Überqueren des Weidendamm wurde der Radler von einem Hyundai-Fahrer leicht mit der vorderen Stoßstange angefahren, so dass dieser stürzte und leicht verletzt wurde. Der Schaden an den Fahrzeugen beläuft sich auf ca. 150 Euro.“

    Erneut ein Unfall mit Ansage auf diesem illegal benutzungspflichtigen Radweg!

    Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO besagt unmißverständlich, daß linksseitig benutzungspflichtige Radwege wegen ihres hohen Gefährdungspotentials grundsätzlich nicht angeordnet werden sollen. (Obgleich die Gefährdung außerorts nicht geringer ist, gibt es hierzu allerdings widersprüchliche Aussagen im selben Regelwerk.)

    Der Radweg entlang des Regensburger Rings verstößt zudem gegen eine ganze Reihe bautechnischer Vorgaben, welche zu beachten wären:

    – Er beläßt keinen ausreichenden Raum für den fußläufigen Verkehr.
    – Er verfügt nicht über seitliche Sicherheitsräume zu angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehweg).
    – Er ist nicht hindernisfrei (Masten auf dem Weg).
    – Die Linienführung ist nicht stetig, somit seine Gestaltung im Kreuzungs- / Einmündungsbereich nicht sicher – besonders eklatant am Weidendamm, wo es schon früher zu Unfällen gekommen war.
    – Zweirichtungsradwege müssen (!) durchgehend (!) – ohne die geringste Ausnahme (!) – über eine lichte Weite von mindestens 2 m verfügen (schon das beinhaltet keinen Sicherheitsabstand im Begegnungsverkehr). Doch diese wird auf dem Regensburger Ring wiederholt teils deutlich unterschritten.
    – Auf beiden Seiten fehlt die zwingend vorgeschriebene sichere Möglichkeit zur Fahrbahnquerung.

    Benutzungspflichtige Radwege dürfen gemäß StVO ausschließlich zur Abwendung einer das normale Maß erheblich überschreitenden Gefahrenlage angeordnet werden. Zur Beurteilung ist lt. Rechtsprechung das tatsächliche Unfallgeschehen heranzuziehen. Der Radweg entlang des Regensburger Rings aber beschwört diese Gefahrenlage erst herauf. Mehreren durch ihn verursachten Unfällen steht kein einziger auf der Fahrbahn gegenüber, obwohl viele Radler sie benutzen – teils legal (Radweg ist auf Gaustadter Seite auf Grund eines 15 cm hohen Bordsteins weder anzufahren noch zu verlassen; für mehrspurige Fahrräder und Gespanne ist der Weg unzumutbar, weil zu schmal; zwecks Einordnens zum Linksabbiegen darf der Radweg rechtzeitig verlassen werden), teils, obwohl der Sicherheit förderlich, verbotenerweise.

    Die Verantwortung für den geschilderten Unfall liegt somit zu einem Teil bei der anordnenden Verkehrsbehörde sowie der sie in dieser Frage unterstützenden Polizei, die beide ihre Hände selbstverständlich in Unschuld zu waschen gedenken.

    Die Pläne für die Neugestaltung der Radverkehrsführung am Regensburger Ring lassen auch nichts Gutes erwarten: zu schmale Querschnitte, unzureichende bis fehlende seitliche Sicherheitsräume. Oberstes Ziel ist wie gehabt nicht die Verkehrssicherheit, sondern der ungehinderte Autoverkehr – in klarem Widerspruch zum geltenden Verkehrsrecht.

    • Ergänzung:

      Dem fraglichen Radweg fehlt auch – wie beinahe allerorten – der erforderliche Blendschutz gegen die asymmetrisch strahlenden Scheinwerfer der entgegenkommenden Kraftfahrzeuge. Man fährt praktisch blind – und das unmittelbar neben der hohen Bordsteinkante zur Fahrbahn.

      Die fachliche Qualifikation der Verantwortlichen ist, gemessen an den Ergebnissen ihrer Arbeit, eine einzige Katastrophe. Leider macht auch die Kommunalpolitik nicht die geringsten Anstalten, sich dieser Mißstände in geeigneter Weise anzunehmen. Allzu offenkundig ist dies mit dem Unwillen, sich fundiert mit dem Thema zu befassen, zu erklären: Man hat keine Ahnung, will das aber auch nicht ändern.

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