Fahrradfahrer ausgebremst

Fahrradfahrer ausgebremst

BAMBERG. Am Freitagnachmittag hat ein bislang unbekannter Fahrzeugführer in der Heinrich-Semlinger-Straße durch sein Fahrverhalten einen 14jährigen Radfahrer gefährdet. Der Radler musste so stark abbremsen, dass er stürzte und sich hierbei erheblich verletzte. Der Autofahrer fuhr aber dennoch weiter.

Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.

Geparkten auf Supermarkparkplatz angefahren

BAMBERG. Am Samstagvormittag hat ein Unbekannter den Opel einer 22jährigen, auf einen Supermarktparkplatz, in der Pödeldorfer Straße angefahren. Der Unfallverursacher entfernte sich im Anschluss unerlaubt. Am Opel entstand ein Schaden von ca. 500 Euro. Zeugen, welche den Unfall beobachtet haben, werden gebeten sich bei der Polizei unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.

Grundstücktor beschädigt

BAMBERG. Am Samstagvormittag wurde in der Augustenstraße ein Grundstückstor von einem unbekannten Fahrzeugführer angefahren. Es entstand ein Schaden in Höhe von 6000 Euro. Der Unfallverursacher kümmerte sich nicht um den angerichteten Schaden und flüchtete. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei unter Tel. 0951-9129-210 zu melden.

Nackten Hintern gezeigt

BAMBERG. Am Samstagabend kam es zu einer Ruhestörung bei einem Vereinsgelände am Margaretendamm. Ein völlig unbeteiligter „Halbstarker“ beleidigte die Polizeibeamten, indem er ihnen seinen nackten Hintern entgegenstreckte und sie zudem verbal beleidigte. Offensichtlich wollte er sich durch die Aktion vor seinen Freunden profilieren. Den jungen Mann aus dem Landkreis Bamberg erwartet nun eine Anzeige wegen Beleidigung.

Eingebrochen und beleidigt

BAMBERG. Am Sonntagmorgen hat ein junger Mann in der Franz-Ludwig-Straße die Tür eines Geschäfts aufgebrochen und einen Pappaufsteller daraus entwendet. Bei der Festnahme beleidigte der Dieb die Polizeibeamten. Sein Begleiter war mit der Festnahme nicht einverstanden und ging auf die Polizeibeamten los. Zudem mischte sich eine weitere Begleiterin ein und beleidigte die Polizeibeamten aufs Übelste. Die zwei jungen Männer mussten im Anschluss ausgenüchtert werden. Alle drei erwarten nun Strafanzeigen.

Ein Gedanke zu „Fahrradfahrer ausgebremst

  1. Zu „Fahrradfahrer ausgebremst“:

    Derartiges Verhalten erlebe ich als Radfahrer beinahe täglich – und auch mein Nachwuchs war schon mehrfach betroffen.

    So ist es fast schon Gewohnheitsrecht, daß Radfahrer kurz vor der roten Ampel noch knapp überholt und dann ausgebremst werden – als nähme der Autofahrer an, Fahrräder benötigten keinen Anhalteweg (so auch heute morgen).

    Vor wenigen Tagen überholt mich ein Pkw trotz herannahenden Gegenverkehrs knapp vor der Einmündung einer rechts liegenden Seitenstraße, um mich dann beim mit unverminderter Geschwindigkeit erfolgenden Einbiegen in diese zur Notbremsung zu zwingen. Hätte zu diesem Zeitpunkt jemand diese Nebenstraße überqueren wollen oder wäre in dieser Gegenverkehr gewesen, hätte es unweigerlich gekracht.

    Am darauf folgenden Morgen werde ich in einer unübersichtlichen Kurve überholt. Der entgegenkommende Pkw mußte bis zum Stillstand abbremsen, ich selbst wurde vom Überholer bei dessen Wiedereinscheren fast vom Rad geworfen.

    Wenn ich in der Vergangenheit ähnliche Vorkommnisse zur Anzeige gebracht hatte, war die Reaktion der Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) immer eine der folgenden:

    – Auf Grund widersprechender Ausagen des Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt. Da ich wiederholt nachweisen konnte (Konsequenzen zogen die Behörden aber nie), daß deren Angaben auf Grund der Örtlichkeit oder rein logisch gar nicht stimmen konnten, erhalte ich inzwischen keine inhaltliche Schilderung der Erwiderung mehr.

    – Selbst in absichtlichem Abdrängen auf Seitenstreifen oder Nachbarfahrspur kann die Staatsanwaltschaft keine Verkehrsgefährdung erkennen und weigert sich, ein Ermittlungsverfahren überhaupt einzuleiten.

    – Ein Verfahren wurde eingestellt, weil ich den Fahrer, den ich nur von hinten durch die Heckscheibe gesehen hatte, nicht detailliert beschreiben konnte. Als ich in einem späteren Fall Kennzeichen, Fahrzeug- und genaue Personenbeschreibung lieferte, konnte die Fahrerin angeblich nicht ermittelt werden.

    – Vereinzelt kam es auch zu Einschüchterungsversuchen der Behörden mir gegenüber.

    Von anderen Radfahrern, die versuchten, sich mit Behördenhilfe zu wehren, kenne ich ähnliche Erfahrungsberichte. So wurde einer, der einen verbotenerweise auf dem Radweg parkenden Autofahrer darauf ansprach, von diesem geohrfeigt. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich, ein Strafverfahren einzuleiten, weil es kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Körperverletzung gäbe.

    Wer wundert sich angesichts solcher Verhältnisse, daß Rücksichtslosigkeiten gegenüber Radfahrern immer selbstverständlicher werden?

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