Beate Stutzmann
Die geschaffene Engstelle im Bereich der Cafes Lange Straße durch Stilllegung des Radweges, bringt Rad- und Autofahrer in die Bredouille und schafft gefährliche Verkehrssituationen.
Bezüglich des Einfädelns Rad- und Autofahrer an einer so engen Stelle als dauerhafte Lösung bin ich mehr als irritiert. Zwei so ungleiche Verkehrsteilnehmer auf eine Fahrbahn zu zwingen und beiden zur Regelung ein Verkehrsschild anzubieten, das bundesweit vermutlich seinesgleichen sucht (gab es das vorher schon, oder musste Bamberg das erst entwerfen? Das Reißverschlusssystem überfordert Autofahrer in Deutschland bereits bei Baustellen auf der Autobahn). Die Fahrbahn bei gleichbleibender Breite beiden Gruppen zur Nutzung zu überlassen ohne Entlastung, z.B. durch Verbreiterung des rechten Fahrbahnrands zu Gunsten der Radfahrer durch Absenkung des Bordsteines und klare Trennlinie zwischen den Spuren oder durch Streichen der Kurzzeitparkplätze am linken Fahrbahnrand nach der Engstelle, finde ich mehr als gewagt.
Da es sich darüber hinaus für viele Kinder um einen Schulweg (Clavius Gymasiums, Maria Ward Schulen, Martinsschule) handelt und morgens zu dieser Zeit eine ebenso nicht zu empfehlende Route lediglich über den ZOB bestünde, ist es umso unverständlicher Kinder im Berufsverkehr, ohne Verkehrsberuhigung, diesem Risiko auszusetzen.
Ich selbst fahre in Bamberg zumeist Rad und das mit Anhänger. An der Engstelle in der Langen Straße ist jedoch nicht einmal mehr ein Absteigen, wie ich es sonst bei unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen tun würde, möglich. Kindern, die bis zur Fahrradprüfung auf dem Gehweg fahren dürfen, ist dies im Bereich der Freischankflächen auch nicht mehr möglich. Neben meinem Ärger und dem Unverständnis, das ich dieser Maßnahme gegenüberbringe, bitte ich nicht nur als Mutter, diese Gefahrenstelle dringend zu entschärfen, da sie für alle Beteiligten eine Zumutung darstellt. Als Autofahrer ist es auch nicht leicht, sich auf derartigen Unsinn einzustellen.
der Ferenc und seine müde machenden Romane…
so intelligent sie auch sind, so sehr sie auch recht haben – sie ersticken in ihrem Kleinkram. das liest keine Sau. haben sie das noch immer nicht begriffen?
kommen sie auf den Punkt und schenken sich und uns damit mehr Klarheit und Zeit. die Entscheider im Rathaus lachen ohnehin über alle Bürger.
Gestern durfte ich es wieder selbst erleben, allerdings schon einige Meter vor dem neuen Engpaß. Die Fahrbahn wird dort bereits seit langer Zeit durch eine „Gehwegnase“ eingeengt. Obwohl eigentlich nicht genügend Raum vorhanden, zwängt sich ein Wagen der oberen Mittelklasse an mir vorbei und zwingt mich zum Ausweichen nach rechts bis dicht an den Bordstein – und das mit einem recht heftigen Tempo.
Ich habe viel Radfahrerfahrung in autogerecht ausgebauten Großstädten wie Köln, Düsseldorf, Essen oder Dortmund gesammelt. Ein derart aggressives Verhalten von Autofahrern wie in Bamberg, insbesondere in der hier erfahrenen Häufung, habe ich dort nie feststellen müssen.
Liebe Frau Stutzmann,
danke für Ihren tollen Beitrag. Sie sagen endlich mal, wie gefährlich die Lange Straße für Kinder geworden ist, die mit dem Rad zur Schule fahren und da durch müssen. Sind die Politiker, die diesen Mist beschlossen haben, eigentlich alle schon aus dem Alter raus, dass sie Kinder haben? Wissen die gar nicht mehr, was sie den Kindern damit antun??
Man sollte in dieser Diskussion einige Fakten festhalten:
Die Gefährdung wird nicht durch das Radfahren auf der Fahrbahn verursacht. Vielmehr belegen Untersuchungen in großer Zahl, daß Radfahren auf der Fahrbahn sicherer ist und weniger Unfälle nach sich zieht als jede Art der mehr oder weniger vom motorisierten Verkehr getrennten Führung entlang der Straße.
Demnach besteht das größte Unfallrisiko auf baulich getrennten Radwegen (viele Konflikte mit Fußgängern, häufige Vorfahrtmißachtung durch Kraftfahrer an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten, häufige Fehlbelegung durch Mülltonnen, Sperr- und Ladegut, Falschparker). Mangelhafte Ausführung, Wartung und Instandhaltung (in Bamberg der „Normalfall“) verschärfen die Situation weiter.
Sogenannte „Schutzstreifen“ stehen beim Unfallrisiko an zweiter, Radfahrstreifen an dritter Stelle. Hauptprobleme sind Vorfahrtverletzung an Knotenpunkten sowie mangelhafte bzw. fehlende Seitenabstände zu ruhendem und fließendem Kraftverkehr, verschärft durch häufig (viel) zu geringe Breite der Streifen. Eine Alternative wäre, den Schutzstreifen so anzulegen, daß ausreichender Abstand zu Fahrbahnrand / parkenden Kraftfahrzeugen gewährleistet und unzulässiges Überholen unterbunden ist – also nahezu in der Fahrbahnmitte wie in Soest (https://www.nationaler-radverkehrsplan.de/praxisbeispiele/anzeige.phtml?id=2228).
Die Gefährdung auf der Langen Straße entsteht auch nicht dadurch, daß Kraftfahrer die Radler nicht überholen können. Schließlich besagt schon höchstinstanzliche Rechtsprechung (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht), daß das Vorhandensein langsamerer Verkehrsteilnehmer auf der Straße zu den normalen Gegebenheiten gehört und keinerlei behördliches Eingreifen, geschweige denn einschränkende Anordnungen wie eine Radwegbenutzungspflicht erfordert.
Die Gefährdung auf der Langen Straße beruht vielmehr auf drei Ursachen:
Erstens:
Die Radfahrer werden durch Piktogramme / Markierungen angehalten, sich dicht am rechten Fahrbahnrand aufzuhalten. Dies lädt geradezu dazu ein, daß Kraftfahrer sie ohne ausreichenden Seitenabstand überholen und die Radler keinen Ausweichraum mehr haben (Sturz an Bordsteinkante, …). Gemäß Rechtsprechung sollen und dürfen sie jedoch einen Sicherheitsabstand von etwa einem Meter zum Fahrbahnrand einhalten, gemessen von ihrer rechten „Begrenzung“ aus. Neben haltenden / parkenden Kraftfahrzeugen können es je nach Fahrzeugtyp auch 1,5 m (Breite der Autotür) sein.
Zweitens:
Der an der Engstelle erzwungene Fahrspurwechsel stellt ein bekanntes (!) Gefährdungsmoment dar. Jedes einschlägige Regelwerk weist darauf hin, daß die Linienführung im Radverkehr stetig zu sein hat und solche Wechsel tunlichst zu vermeiden sind.
Drittens:
Die Rücksichtslosigkeit einer geraumen Zahl von Kraftfahrern, die offenkundig gezielt versuchen, die Radfahrer einzuschüchtern, schafft ein vergiftetes Verkehrsklima und provoziert Unfälle. Das gilt für die Mißachtung des Reißverschlußprinzips an der Engstelle ebenso wie für das Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand (lt. Rechtsprechung mindestens 1,5 m zur linken „Begrenzung“ des Radfahrers, bei Führen eines Lkws, bei auf dem Fahrrad mitgeführtem Kind oder in Steigungen mindestens 2,0 m). Dieser Abstand ist auch einzuhalten, wenn das Fahrrad auf eigener Spur, selbst auf einem baulichen Radweg bewegt wird (Deshalb ist das Überholen eines Fahrrads in der Zollnerunterführung beispielsweise nicht erlaubt, die stadteinwärts noch angeordnete Benutzungspflicht somit nicht nur rechtswidrig, sondern auch unsinnig!).
Dieses rücksichtslose (und regelwidrige) Verhalten besagter Autofahrer (wohlgemerkt: Nicht alle benehmen sich derart!) zu unterbinden, wäre Aufgabe der Polizei. Doch die interessiert das augenscheinlich überhaupt nicht.
Wenn nun die Stadtverwaltung angibt, sie hätte die Verkehrsführung vorab durch einen Sicherheitsauditor begutachten lassen, wären die ihm gestellten Vorgaben interessant. Ein solcher hatte lt. städtischer Aussage auch den weit abgesetzten Radweg um den Verteilerkreis Wilhelmsplatz für sicher befunden – was mehrere Autofahrer nicht hinderte, auf ihm fahrende, vorfahrtberechtigte Radler umzunieten.
Letztendlich hat die Verkehrsführung zu berücksichtigen, daß es eine geraume Anzahl Radfahrer gibt, welche sich nicht in dichten Autoverkehr begeben wollen oder auch mit ihm überfordert sind. Für diese ist der „sonstige Radweg“, also ein getrennter Weg ohne Benutzungspflicht gedacht. Zwar ist dieser (siehe oben!) nicht per se sicher zu befahren. Doch unter Beachtung der ihm innewohnenden Risiken – und damit unter weitgehendem Verzicht auf Vorfahrtrechte und zügiges Vorankommen – stellt er eine manchmal notwendige Alternative dar.
Es bleibt wirklich der Verdacht, die Verkehrsbehörde hat hier bewußt eine gefährliche, in dieser Form (!) ungeeignete Stelle ausgesucht, um zu „belegen“, wie gefährlich der von der StVO gewollte (!) Regelverzicht auf die Radwegbenutzungspflicht wäre.