Mercedes-Fahrer fuhr davon

Entwendeten Roller in Fluss geworfen

BAMBERG. In der Zeit von Freitagnacht bis Montagmorgen entwendete ein Unbekannter in der Kleberstraße einen silbernen Roller der Marke Milano im Wert von 500 Euro und warf ihn anschließend ca. 50 Meter weiter in die Regnitz, so dass Schaden in Höhe von 150 Euro entstand.

Dieb nahm Geldbörse mit

BAMBERG. Über das geöffnete Fahrzeugfenster eines in der Pödeldorfer Straße abgestellten Fahrzeuges entwendete ein Unbekannter am Sonntagabend die Geldbörse des Besitzers samt Inhalt im Wert von ca. 100 Euro.

Sachbeschädigungen

Zeugenhinweise zu den Sachbeschädigungen erbittet die Polizei, unter Tel. 0951/9129-210.

  • BAMBERG. Übers Wochenende wurde an einem Anwesen in der Hainstraße eine Torverzierung abgerissen und eine weitere verbogen. Der unbekannte Sachbeschädiger hinterließ Schaden in Höhe von ca. 1000 Euro.
  • In der Geyerswörthstraße warf ein Unbekannter mit dem Bruchteil einer Betonplatte die Glasscheibe der Eingangstüre zum früheren Touristikinformationszentrum ein und richtete Sachschaden in Höhe von ca. 400 Euro an.
  • Von einem Unbekannten wurde übers Wochenende eine Garagenwand in der Treustraße mit schwarzer Farbe beschmiert. Es wurden auf eine Fläche von 2,10 m x 1,5 m diverse Buchstaben an die Wand gesprüht und Schaden in Höhe von 500 Euro angerichtet.
  • Die Fahrzeugseite eines am Unteren Stephansberg geparkten schwarzen BMW verkratzte ein Unbekannter am Montagnachmittag und hinterließ Sachschaden in Höhe von 1000 Euro.

Mercedes-Fahrer fuhr davon

BAMBERG. Beim Vorbeifahren streifte ein Mercedes-Fahrer am Montagnachmittag in der Luitpoldstraße eine Radlerin an ihrem Fahrradkorb und fuhr anschließend weiter, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Die 61-jährige Fahrradfahrerin erlitt einen leichten Schock, am Fahrrad entstand Schaden in Höhe von 20 Euro. Da das Kennzeichen notiert worden war, wird nun gegen den Fahrer wegen Unfallflucht ermittelt.

Mazda-Fahrerin übersieht Radler

BAMBERG. Beim Rechtsabbiegen von der Zollnerstraße in die Straße Am Heidelsteig übersah am Montagmorgen eine Mazda-Fahrerin einen in gleicher Richtung auf dem Radweg fahrenden Radler, der die Kreuzung geradeaus in Richtung Brennerstraße überqueren wollte. Beim Zusammenstoß wurde der Radler leicht verletzt, am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von 1500 Euro.

Kleinkraftradfahrerin leicht verletzt

BAMBERG. Als die Fahrerin eines Kleinkraftrades Montagnacht vom Berliner Ring nach links in die Geisfelder Straße abbiegen wollte, übersah sie eine geradeaus fahrende Mercedes-Fahrerin und stieß mit dieser zusammen. Dabei wurde die Kleinkraftradfahrerin leicht verletzt, es entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 3000 Euro.

Wer hat am 9.5.15 vor dem „Bamberger Frühlingsfest“ eine Streitigkeit zwischen mehreren Frauen beobachtet?

BAMBERG. Zwischen den Frauen im Alter von 18 – 50 Jahren kam es zu Beleidigungen und Handgreiflichkeiten, wobei zwei Personen leicht verletzt wurden. Zwei bislang unbekannte Beteiligte entfernten sich anschließend mit dem Stadtbus. Zu dem Vorfall sucht die Polizei dringend Zeugen, welche gebeten werden sich unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.

Ein Gedanke zu „Mercedes-Fahrer fuhr davon

  1. „Mazda-Fahrerin übersieht Radler

    BAMBERG. Beim Rechtsabbiegen von der Zollnerstraße in die Straße Am Heidelsteig übersah am Montagmorgen eine Mazda-Fahrerin einen in gleicher Richtung auf dem Radweg fahrenden Radler, der die Kreuzung geradeaus in Richtung Brennerstraße überqueren wollte.“

    Es ist wieder einer dieser vielen Unfälle, bei denen die für den Radfahrer auf dem Radweg geltende Vorfahrt nicht beachtet wurde, derentwegen im Herbst 1997 die allgemeine Radwegbenutzungspflicht in der StVO aufgehoben sowie die Anordnung im Einzelfall rechtlich auf vor Ort nachzuweisende Ausnahmetatbestände beschränkt wurde.

    Leider mißachten Verkehrsbehörden diese Rechtslage häufig – auch in Bamberg. Am genannten Ort hingegen ist keine Benutzungspflicht angeordnet. Aus Gewohnheit und weil die Verkehrserziehung wider den Erkenntnisstand darauf abzielt, fahren die meisten Radler dennoch auf dem wenig komfortablen Sonderweg (zu schmal, überstehende Schachtdeckel, nicht voll abgesenkte Bordsteinkanten, zahlreiche Falschparker) und setzen sich der erhöhten Gefährdung aus.

    Was indes passieren kann, wenn Radfahrer ordnungsgemäß (!) die Fahrbahn benutzen, konnte ich vor wenigen Tagen beobachten. Ein vielleicht zwölfjähriges Mädchen und, ihr folgend, ein Mann radelten die Zollnerstraße entlang in Richtung Bahnhof. Ein Pkw überholte nahezu ohne jeglichen Seitenabstand und schwenkte, sich noch teilweise neben dem Mädchen befindend, abrupt ein Stück nach rechts – offensichtlich in der Absicht, den beiden zu verdeutlichen, sie hätten auf der Fahrbahn nichts zu suchen. Das Mädchen vollzog vor Schreck eine Vollbremsung, so daß der hinter ihr fahrende Mann beinahe mit ihr kollidierte. Der Autofahrer hingegen fuhr davon.

    Daß das Verhalten des Autofahrers ein strafbares, von Bamberger Behörden und Justiz erfahrungsgemäß aber nicht verfolgtes Nötigungsdelikt in Verbindung mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr war, steht außer Zweifel. Das gälte sogar, wären die Radfahrer zur Benutzung des Radwegs verpflichtet gewesen.

    Zugleich aber offenbart es eine erschreckende Unkenntnis der geltenden Verkehrsregeln. Oder wollte der Automobilist gar im „offenen Straßenkampf“ darauf aufmerksam machen, daß er diese Regeln nicht zu akzeptieren gewillt ist?

    Das geschilderte Vorkommnis ist leider alles andere als ein Einzelfall.

Kommentare sind geschlossen.