„Die Kreuze müssen im öffentlichen Raum bleiben“

Mitteilung des Bamberger Erzbischofs Dr. Ludwig Schick
Foto: Erich Weiß

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„Die Kreuze müssen im öffentlichen Raum bleiben“
Bamberger Erzbischof Schick zu Karfreitag: „Die Bedeutung des Kreuzes verstehen“

Die Kreuze müssen nach den Worten des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick in Schulen, Gerichtssälen, Krankenhäusern, an Hauswänden und an den Wegen bleiben. Dies sagte er in seiner Karfreitagspredigt insbesondere mit Blick auf das sogenannte „Kopftuchurteil“ des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge auch wieder das Abhängen von Kruzifixen gefordert wurde. „Wir dürfen Kreuze nicht abhängen, sondern müssen Inhalt und Sinn des Kreuzes auch den Nichtchristen, Muslimen, Juden und allen Menschen mit und ohne Religion und Glauben erklären“, sagte Schick. „Das Kreuz ist wichtig für Gerechtigkeit und Friede, für Gemeinwohl und Mitmenschlichkeit. Es hat Bedeutung für eine humane Gesellschaft und eine gute Zukunft.“

„Der Karfreitag will uns zu Menschen des Kreuzes machen“, sagte der Erzbischof. Das Kreuz zeige, dass sich der Mensch nach rechts und links, nach oben und unten ausspannen müsse. So werde verhindert, dass er einseitig werde und sich in sich selbst zurückziehe, die Arme verschränke und so nicht zum Wohl und Heil der Mitmenschen beitrage. Der Querbalken des Kreuzes fordere, dass jeder Mensch seine Arme weit mache, um die Armen und Reichen, die Gesunden und Kranken, die Freundlichen und Unfreundlichen zu umfassen. Der Längsbalken zeige, dass der Mensch mit den Beinen auf der Erde stehen und mit dem Kopf zum Himmel sich ausstrecken solle. „Wir brauchen Menschen, die standfest auf dem Boden stehen und zugleich mit Gott verbunden sind“, sagte der Oberhirte und beklagte: „Wir haben in unserer Welt, gerade auch im öffentlichen Leben, unter den Wohlhabenden und Verantwortungsträgern, zu viele, die vom Kreuz herabgestiegen, einseitig und selbstsüchtig geworden sind, die egoistisch und korrupt handeln, die nur für sich leben und nicht offen sind für ihre Mitmenschen.“

Jesus sei nicht vom Kreuz herabgestiegen, um zu zeigen, dass Gott uns zu Menschen des Kreuzes machen wolle, die von Gott her für die Mitmenschen weite Arme und ein offenes Herz haben. „Das Kreuz muss bleiben als Zeichen des Heiles, des Lebens und der Hoffnung“, schloss Schick seine Predigt in der großen Karfreitagsliturgie im Bamberger Dom, in der an das Leiden und Sterben Jesu Christi erinnert wird.

2 Gedanken zu „„Die Kreuze müssen im öffentlichen Raum bleiben“

  1. Ja!

    Das Kreuz soll offen und öffentlich gezeigt werden. Christen sollen ihren Glauben leben und bekennen.

    Die Anbringung des Kreuzes in öffentlichen Gebäuden staatlich anzuordnen, ist indes kein Zeichen überzeugender Glaubensstärke. Vielmehr belegt derartiges Gebaren nichts als schwächebedingten Trotz.

    Gelebter Glaube überzeugt weit mehr als sinnentleerte Symbolik.

    Ja!

    Christen, bezeugt das Kreuz und seine Botschaft, die Frohbotschaft (Evangelium), durch Euer Leben, durch Eure Liebe zu Gott und den Menschen!

    Widersagt aber denen, die das Kreuz nicht als Zeichen des Heils verstehen, sondern als Symbol der Ab- und Ausgrenzung mißbrauchen wollen!

  2. In christlichen Einrichtungen und in privaten Gebäuden können Kreuze sein, wenn das den Eigentümern wichtig ist. Im öffentlichen Raum können Kreuze stehen, wenn sie (kultur-)historisch von Bedeutung sind. So viel Toleranz darf man auch von Nichtchristen erwarten.
    Kreuze in staatlichen Einrichtungen zu verlangen, ist ein Ausdruck von christlicher Arroganz, wenn nicht gleichzeitig gefordert wird, dass alle Religionsgemeinschaften ihre Symbole dort zur Schau stellen sollen.
    So kann man auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2015 verstehen, in dem es heißt:
    „Der Staat darf … keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben oder sich durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden …“
    Konfessionslose Menschen sollen in staatlichen Einrichtungen nicht ständig mit den Symbolen einer – offensichtlich bevorzugten – Religionsgemeinschaft konfrontiert werden, und auch nicht mit den Symbolen der nicht bevorzugten Religionsgemeinschaften. Logischerweise sind dort also alle derartigen Symbole zu entfernen.
    Religion enthält stets irrationale Elemente. Religiös geprägte Argumentation ist deshalb eine intellektuelle Beleidigung. Eine zustimmungswürdige Grundhaltung, die im staatlichen Bildungswesen – ohne unterschiedliche, konfessionsgeprägte und -genehmigte Lehrpläne – vermittelt werden könnte, ist der evolutionäre Humanismus, siehe z.B. https://www.leitkultur-humanismus.de/manangebote.htm.

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