Vom Fahrrad gerissen

Handy verschwunden

BAMBERG. Ein Kunde wollte am Mittwochmittag in einem Handyladen in der Ludwigstraße ein neues Handy kaufen. Um dieses auszuprobieren, entnahm er aus seinem Handy die SIM-Karte und legte sein Telefon auf eine dortige Vitrine. Nach Abschluss des Testens und Kaufes des neuen Handy, stellte der Mann fest, dass sein altes Handy, der Marke Mobistel/RC im Wert von 175 Euro, von einem Unbekannten entwendet worden war.

In Kindergarten eingebrochen

BAMBERG. Über ein eingetretenes Fenster stieg am Mittwoch ein Unbekannter in einen Kindergarten am Anna-Linder-Platz ein. Dort durchsuchte er sämtliche Räume nach Wertgegenständen und entwendete schließlich zwei Tresore. Ein weiterer Tresor wurde aufgebrochen und daraus das Bargeld entnommen. Durch das Einstiegsfenster verließ der Einbrecher den Kindergarten wieder und hinterließ Sachschaden in Höhe von ca. 800 Euro. Der genaue Entwendungsschaden muss noch ermittelt werden.

Geldbörsen aus Rucksack entwendet

BAMBERG. Am Mittwochnachmittag entwendete ein Unbekannter in der Uni Bamberg, An der Universität, aus zwei Rucksäcken, welche auf einer Fensterbank vor der Bibliothek abgestellt waren, jeweils eine Geldbörse. Der Gesamtentwendungsschaden beziffert sich auf 225 Euro.

19-jähriger lässt Jacke mitgehen

BAMBERG. Auf eine Sweat-Jacke im Wert von 12 Euro hatte es am Dienstagvormittag ein 19-jähriger Jugendlicher in einem Bekleidungsgeschäft in der Bamberger Innenstadt abgesehen. Der Diebstahl flog auf, weil er drei Jacken mit in eine Umkleidekabine genommen hatte und nur zwei mit herausnahm. Das Diebesgut hatte der junge Mann unter seiner eigenen Kleidung angezogen.

Schüler hatte es auf Energy-Drink abgesehen

BAMBERG. Ein 16-jähriger Jugendlicher wollte am Spätnachmittag des Dienstags in einem Supermarkt in der Bamberger Innenstadt eine Dose Energy-Drink für knapp 2,50 Euro stehlen. Der Langfinger wurde vom Detektiven ertappt, zurück ins Geschäft gebracht und die Polizei verständigt. Nach der Anzeigenaufnahme wurde der Jugendliche in die Obhut seiner verständigten Mutter übergeben.

Polizei überführt 34-jährige Frau

BAMBERG. Eine 34-jährige Frau konnte jetzt von der Polizei überführt werden, dass sie Anfang Dezember letzten Jahres einen Geldbeuteldiebstahl zu ihrem Nachteil vorgetäuscht hatte. Sie muss sich jetzt wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten.

Unfallfluchten

Zeugen zu den Unfallfluchten werden gebeten, sich bei der Polizei, Tel. 0951/9129-210, zu melden.

  • BAMBERG. Ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 1500 Euro zu kümmern, entfernte sich am Mittwoch, zwischen 6:15 Uhr und 13 Uhr, ein unbekannter Autofahrer in der Unteren Sandstraße, nachdem er gegen einen dort geparkten, blauen Citroen stieß.
  • Vom Fahrrad gerissen
    BAMBERG.
    Bereits am Montagmorgen wurde eine Radfahrerin in der Hallstadter Straße von einem Fahrgast, der aus einem Taxi stieg, vom Fahrrad gestoßen. Die Radlerin stand zunächst unter Schock und vergaß nach dem Namen des Fahrgastes zu fragen. Der bislang unbekannte weibliche Fahrgast entfernte sich anschließend, ohne sich weiter um die gestürzte verletzte Radlerin zu kümmern.
  • Stahlfelge und Reifen beschädigt
    BAMBERG.
    Auf Höhe des Pendlerparkplatzes in der Pödeldorfer Straße fuhr am Mittwoch, um ca. 20:30 Uhr, eine Autofahrerin über ein auf der Fahrbahn liegendes Scheit Holz und beschädigte hierbei den Reifen und die Stahlfelge. Der entstandene Schaden wird auf ca. 250 Euro geschätzt.

Vorfahrt missachtet

BAMBERG. Unter Missachtung der Vorfahrt bog am Mittwochmorgen ein Golf-Fahrer nach links in die Dorotheenstraße ein und stieß mit einem VW-Fahrer zusammen. Dabei entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von ca. 2100.

Ein Gedanke zu „Vom Fahrrad gerissen

  1. Zu „Vom Fahrrad gerissen“

    Leider ist dem Bericht der genaue Ort des Unfalls nicht zu entnehmen – aber das dürfte Absicht sein.

    Normalerweise steigen Fahrgäste nach rechts aus, nachdem das Taxi an den Straßenrand gefahren wurde. Daher ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Unfall in dem Bereich der Hallstadter Straße geschehen ist, der mit baulichen Radwegen ausgestattet ist. Nicht ausgeschlossen werden kann allerdings der Abschnitt mit Radfahr- bzw. sogenanntem Schutzstreifen.

    All diesen Varianten ist gemein: Es gibt keinen bzw. nur einen unzureichenden, weil zu schmalen Sicherheitsabstand zu Fahrbahnrand resp. Parkstreifen. Die technischen Regelwerke geben vor, daß zwischen baulichem Radweg und Kfz-Fahr- oder Parkstreifen 0,75 m (Regelmaß), mindestens aber 0,50 m (für unvermeidbare Engstellen) einzuhalten sind. Für Radfahr- und sogenannte Schutzstreifen sind gegenüber dem fließenden Kraftverkehr gar keine Seitenabstände vorgesehen (die Verwaltungsvorschrift zur StVO verlangt ohne konkrete Bemaßung, daß Radfahrstreifen an Straßen mit hoher Kfz-Belastung breiter als gewöhnlich sein oder über einen zusätzlichen Sicherheitsabstand verfügen sollen). Gegenüber dem ruhenden Kraftverkehr sind 0,75 / 0,5 m (Radfahrstreifen) bzw. 0,5 / 0,25 m (sogenannter Schutzstreifen) vorgesehen.

    Demgegenüber verlangt aber die Rechtsprechung: Radfahrer haben zu parkenden und haltenden Kraftfahrzeugen einen Seitenabstand von 0,8 bis 1,5 m einzuhalten – das entspricht je nach Fahrzeugtyp der Türbreite.

    Schon die Regelmaße der „Sicherheitsräume“ an Radverkehrsanlagen erlauben dem Radfahrer nicht, ausreichend Seitenabstand einzuhalten. Doch Bamberger Radverkehrswege verfügen üblicherweise nicht einmal über diese. Radfahrer werden somit angehalten, sich selbst durch Benutzung dieser Wege zu gefährden. Zwar sind die baulichen Radwege der Hallstadter Straße ebenso wie die sogenannten Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig. Doch wer auf der Fahrbahn radelt, wird nicht selten von regelunkundigen Autofahrern in gefährdender Weise gemaßregelt.

    Die von Radverkehrsanlagen ausgehende, hohe Unfallgefahr (aufschlagende Autotüren, mangelnder Überholabstand, Mißachtung der Vorfahrt an Knotenpunkten) mag die Polizei trotz eindeutiger Erkenntnisse nicht gern zugeben. Das erklärt wohl die vage Angabe des Unfallortes.

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