Schüler von Pkw erfasst

Diebstahl auf ehemaligen US-Gelände

Bamberg. Im Zeitraum zwischen dem 15. und 25. Februar wurde von einem in der Verlängerung der Dr.-Rattel-Straße stehenden Grillpavillon eine kleine Solaranlage mit Lampe entwendet. Die Module waren auf dem Dach des kreisrunden Pavillons angebracht und hatten einen Wert von 500 Euro.

Vandalismus in Toilette

Bamberg. Unbekannte Täter beschädigten in der Nacht von Samstag auf Sonntag das Toiletteninventar der öffentlichen Anlage in der Promenadestraße. Neben zwei Toilettenschüsseln wurde ein Abfallkorb und eine Tür unbrauchbar gemacht. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 500 Euro.

Unfallflucht in Tiefgarage

Bamberg. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde ein roter VW Golf, welcher in einer Tiefgarage in der Mußstrasse abgestellt war, von einem unbekannten Fahrzeugführer vermutlich beim Ein- oder Ausparken an der hinteren rechten Stoßstange beschädigt. Der Verursacher hinterließ einen Sachschaden von ca. 2000 Euro.

Schüler von Pkw erfasst

Bamberg. Glück im Unglück hatte ein 7-jähriger Junge, der am Freitagmittag gegen 12.15 Uhr am Mittleren Kaulberg die Straße überquerte, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Ein in stadteinwärtiger Richtung fahrender 64-jähriger VW-Fahrer erfasste den Jungen und schleuderte ihn durch die Luft. Hierbei erlitt der 7-Jährige einen Oberschenkelbruch. Am Pkw entstand ein Schaden von ca. 500 Euro.

Rotlicht missachtet

Bamberg. Ein 64-jähriger Audifahrer befuhr am Freitagabend den Berliner Ring in südlicher Richtung und übersah auf Höhe der Moosstraße an der dortigen Ampel das für seine Fahrtrichtung geltende Rotlicht. Im Kreuzungsbereich kam es dann zum Zusammenstoß mit einem querenden 39-jährigen BMW-Fahrer, der aus der Moosstraße kam und Grünlicht hatte. An beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 7000 Euro.

Ein Gedanke zu „Schüler von Pkw erfasst

  1. „Schüler von Pkw erfasst“:

    Am Mittleren Kaulberg gibt es über eine sehr, sehr lange Wegstrecke keine, geschweige denn eine gesicherte Querungshilfe über die stark und schnell befahrene Fahrbahn. Dabei liegen dort durchaus Ziele mit Querungsbedarf auch für Kinder und Jugendliche, z. B. das Kolpinghaus, in dem die Chöre des Bamberger Doms proben.

    Dem Vernehmen nach war dort, etwa in Höhe der Bushaltestellen „Laurenzistraße“, einmal Querungshilfen vorgesehen gewesen. Doch soll der örtliche Bürgerverein sie verhindert haben, da ihm offensichtlich der ungehinderte Autoverkehr wichtiger erschien als die Sicherheit der nicht motorisierten Menschen.

    Auch Oberbürgermeister Starke hat sich im vergangenen OB-Wahlkampf dahingehend geäußert, daß die Belange des Autoverkehrs wichtiger seien als die der Fußgänger, die Errichtung von Querungshilfen also unter dem entsprechenden Vorbehalt stehe.

    Vor dem Hintegrund eines solchen Grundklimas hilft auch die Bestimmung der Straßenverkehrs-Ordnung wenig, die da lautet: „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“ (§3-2a).

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