Schwerer Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang in Gaustadt

Mountainbike am Bahnhof gestohlen

BAMBERG. Von Montag auf Dienstag wurde vom Bahnhofsvorplatz ein schwarz-blaues Mountainbike der Marke Dynamics, Typ Volcano 29 XT, im Wert von ca. 700,- Euro entwendet. Zeugenhinweise bitte an die PI Bamberg-Stadt unter der Tel. 0951/9129-210.

Schmierfinken unterwegs

BAMBERG. Freitagnacht beschmierte ein bislang unbekannter Täter im Gründhundsbrunnen eine Hauswand, einen Fensterladen und ein Garagentor mit einem grünen Stift. Es entstand ein Sachschaden von ca. 150,- Euro. Zeugenhinweise bitte an die PI Bamberg-Stadt unter der Tel. 0951/9129-210.

Schwerer Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang in Gaustadt

BAMBERG. Am Samstagabend, gegen 19.30 Uhr, ereignete sich in Gaustadt ein folgenschwerer Verkehrsunfall bei dem ein 81-jähriger Fußgänger ums Leben kam. Nach ersten Ermittlungen versuchte der Mann zur Unfallzeit die Gaustadter Hauptstraße zu überqueren. Zeitgleich befuhr ein 30-jähriger Mercedesfahrer die Gaustadter Hauptstraße in Richtung Bischberg. Dieser erkannte den Fußgänger offensichtlich zu spät und erfasste ihn frontal. Der Mann erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.

Für die Unfallaufnahme musste die Gaustadter Hauptstraße komplett gesperrt werden. Durch die Staatsanwaltschaft Bamberg wurde ein Sachverständiger zur Rekonstruktion des Unfallhergangs beauftragt. Das Auto des 30-jährigen wurde sichergestellt.

Insgesamt entstand ein Sachschaden von ca. 3000,- Euro.

Von Unbekannten geschlagen

BAMBERG. Am frühen Sonntagmorgen, gegen 2.30 Uhr, wurde ein 28-jähriger Bamberger von einem bislang unbekannten Täter am Grünen Markt offensichtlich grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er trug durch den Angriff eine Platzwunde unter dem linken Auge davon. Der Schläger wurde wie folgt beschrieben: 175 cm groß, ca. 25 Jahre alt, schlank, hellblonde Haare, Vollbart.

Das gleiche Schicksal ereilte auch einen 21-jährigen aus dem Landkreis Bamberg, als sich dieser vor einer Gaststätte am Pfahlplätzchen aufhielt. Auch er wurde am linken Auge leicht verletzt.

Täterhinweise bitte an die PI Bamberg-Stadt unter der Tel. Nr. 0951/9129-210.

Unter Drogeneinfluss auf dem Fahrrad unterwegs

BAMBERG. Samstagnacht fiel in der Memmelsdorfer Straße ein 27-jähriger Radfahrer einer Zivilstreife durch seine auffällige Fahrweise auf. Als er kontrolliert werden sollte, versuchte er zu flüchten, stürzte und konnte nach kurzer Verfolgung zu Fuß festgenommen werden. Wie sich herausstellte, stand der amtsbekannte Radfahrer deutlich unter Drogeneinfluss, weshalb er sich einer Blutentnahme unterziehen musste.

Polizeibeamte beleidigt

BAMBERG. Am frühen Sonntagmorgen wurde die Polizei zu einer Diskothek in der Sandstraße gerufen, da sich dort ein Gast ungebührlich verhielt. Der Mann wurde bereits im Laufe des Abends aus der Lokalität verwiesen, kehrte aber in den frühen Morgenstunden zurück, um seine Jacke abzuholen. Als diese nicht da war, wollte er die Diskothek nicht mehr verlassen, zeigte sich zusehends aggressiv und musste von dem anwesenden Sicherheitspersonal festgehalten werden. Gegenüber der Streife verweigerte er die Herausgabe seiner Personalien, beleidigte diese massiv und zeigte sich immer aggressiver. Anschließend wurde der Mann in einer Arrestzelle ausgenüchtert.

Von mehreren Tätern angegriffen

BAMBERG. Am Sonntag, gegen 4.20 Uhr, wurde in der Hellerstraße eine Personengruppe von einem Angreifer attackiert und getreten. Alle vier Personen wurden leicht verletzt. Der Täter flüchtete offensichtlich mit seinen Bekannten anschließend in Richtung ZOB. Täterhinweise bitte an die PI Bamberg-Stadt unter der Tel. Nr. 0951/9129-210.

2 Gedanken zu „Schwerer Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang in Gaustadt

  1. Sag ich doch. Überall fahren die Autos zu schnell. Wenn 30 erlaubt sind, fahren die 50. Und wenn 50 erlaubt ist, fahren die 70. Da kann man überhaupt nicht mehr bremsen, wenn man ein Mensch von der Seite kommt. Kinder sind sehr gefärdet, wenn sie zu Fuß gehen und auf dem FAhrrad. Die Autos versuchen immer, in Höchstgeschwindigkeit zu überholen. Und danach geben sie noch mal ordentlich Gas, damit die blöden langsamen Kinder auf ihren blöden Fahrrädern auch gleich Bescheid wissen, dass sie ein Verkehrshindernis waren. Die Leute in den Autos wissen offensichtlich nicht einmal, dass sie sich die Straße mit den Rädern teilen müssen. Die denken, überall ist Autobahn. Woher sollten sie es auch wissen. Es wirbt ja niemand um Rücksicht. Außer vielleicht die Verbände, aber die sind nicht laut genug. Die Stadt Bamberg macht nichts. Das Land Bayern macht auch nichts. Niemand macht eine Kampagne für Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
    Das Klima im Bamberger Straßenverkehr ist sehr schlecht. Das sehe ich jeden Tag. Meine Kinder werden immer größer, aber ich fahre sie doch lieber im Auto herum, als sie den Bamberger Verkehrsrowdys zu opfern.

  2. Zu: Schwerer Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang in Gaustadt

    Zwar kann nach den bisherigen Veröffentlichungen nicht ausgeschlossen werden, daß der 81-jährige Fußgänger einen Fehler begangen hat. Doch auch in diesem Fall hätte es nicht zum tödlich (!) verlaufenen Unfall kommen müssen.

    „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. … Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, …“, gibt die Straßenverkehrs-Ordnung in §3 (Geschwindigkeit) vor.

    Vor einigen Jahren wurde auf Klage eines Anwohners einer Seitenstraße die bis dahin geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Gaustadter Hauptstraße gekippt. Wenige Sekunden Zeitgewinn erschienen dem Kläger wichtiger als die Verkehrssicherheit. Geradezu zynisch klingt im Nachhinein der Tenor der Urteilsbegründung: Da hier jedem Kraftfahrer einsichtig sei, daß schnelleres Fahren die Verkehrssicherheit gefährde, bedürfe es der Anordnung des Limits nicht. Nur: Ohne die Anordnung kann die Ahndung erst nach einem Unfall erfolgen, wenn es also zu spät ist.

    An der Stelle, an der ein Pkw von 30 km/h bis zum Stillstand abgebremst ist, setzt aus 50 km/h der Bremsvorgang erst ein (Reaktionsweg), ist das Fahrzeug noch ungebremst. Bei einem Aufprall auf einen Pkw mit 30 km/h überlebt beinahe jeder Fußgänger, bei 50 km/h kaum jemand.

    Den Lichtbildern auf inFranken.de zu Folge ist das Unfallopfer mit erheblicher Wucht auf die Windschutzscheibe aufgeschlagen. Das spricht nicht für eine verhaltene Fahrgeschwindigkeit.

    Es ist allerhöchste Zeit, daß 30 km/h zur innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit erklärt wird – mit Ausnahmen ausschließlich an solchen Straßen, deren Verkehrsbedeutung es erfordert und (!) deren Ausbaustandard und angrenzende Nutzungen es zulassen. Der Verkehr ist an den Menschen anzupassen, nicht umgekehrt.

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