Falscher Handwerker bedient sich aus Geldbeutel

Falscher Handwerker bedient sich aus Geldbeutel

BAMBERG. Auf das Bargeld einer 89 Jahre alten Bambergerin hatte es am Dienstagnachmittag ein bislang unbekannter Dieb abgesehen. Der Täter gab sich an der Wohnungstür der Seniorin als angeblicher Handwerker aus.

Zwischen 12.30 Uhr und 13 Uhr klingelte der vermeintliche Arbeiter an der Wohnungstür der 89-Jährigen in dem Mehrfamilienhaus in der Adolf-Kolping-Straße. Er gaukelte der gutgläubigen Seniorin vor, dass er nach einem angeblichen Wasserschaden ihre Wohnung überprüfen müsse. Unter diesen Vorwand verschaffte sich der Mann Zutritt zu den Räumlichkeiten und dirigierte die Bewohnerin für die Überprüfungen durch die Zimmer. Als er die Wohnung wieder verlassen hatte, stellte die Bambergerin fest, dass sich der Mann aus ihrem Geldbeutel bedient hatte. Die Bestohlene verständigte schließlich die Polizei. Das zuständige Fachkommissariat der Kripo Bamberg hat die Ermittlungen aufgenommen.

Der unbekannte Mann kann wie folgt beschrieben werden:

  • etwa 50 Jahre alt
  • geschätzte 180 Zentimeter groß
  • kräftige Figur
  • sprach deutsch mit fränkischem Dialekt
  • bekleidet mit einer hellen Jacke

Hinweise auf den Täter nimmt die Kriminalpolizei in Bamberg unter der Tel.-Nr. 0951/9129-491 entgegen.

Ihre oberfränkische Polizei warnt vor einem erneuten, möglicherweise auch überregionalen Auftreten von Dieben mit gleicher oder ähnlicher Masche:

  • Lassen Sie sich von Handwerkern, Amtspersonen oder angeblich beauftragten Personen immer den Ausweis oder den Arbeitsauftrag zeigen und prüfen Sie diesen sorgfältig.
  • Falls Sie Zweifel an einem Auftrag haben, dann fragen Sie bei Ihrer Hausverwaltung, der genannten Behörde oder bei möglichen Verantwortlichen nach, bevor Sie die Person in Ihre Wohnung lassen.
  • Ziehen Sie gegebenenfalls eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu, wenn Sie sich unsicher fühlen.
  • Erforderlichenfalls verständigen Sie die Polizei unter Notruf 110.

Beim Diebstahl erwischt

BAMBERG. Zwei Nagellacktester im Gesamtwert von 46,48 Euro steckte am Mittwochnachmittag ein Student in einem Geschäft in der Innenstadt in seine Jackentasche und wollte die Sachen ohne Bezahlung durch die Kasse schmuggeln. Er wurde erwischt und erhält nun eine Anzeige wegen Ladendiebstahl.

Gusseisenelemente gestohlen

BAMBERG. In der Markusstraße entwendete ein Unbekannter von Samstag auf Sonntag vom Hauseingang eines Anwesens zwei Gusseisenelemente von Rosensträuchern im Wert von 50 Euro. Zeugenhinweise zum Diebstahl erbittet die Polizei, Tel. 0951/9129-210.

Hausfassade mit rosa Farbe besprüht

BAMBERG. Ein Unbekannter besprühte in der Zeit vom 1.1.15 bis 14.1.15 die Hausfassade eines Anwesens in der Neuerbstraße mit den Buchstaben „WAB“ in der Farbe rosa und richtete Schaden in Höhe von ca. 1000 Euro an.

VW mit Kratzern verziert

BAMBERG. Bereits in der Zeit vom 23.12.14 bis 2.1.15 verkratzte ein Unbekannter einen in der Panzerleite abgestellten VW Tiguan und hinterließ Schaden in Höhe von ca. 3000 Euro. Zeugenhinweise zum Sachbeschädiger erbittet die Polizei, unter Tel. 0951/9129-210.

Beim Abbiegen Radlerin übersehen

BAMBERG. Ein Opel-Fahrer wollte am Mittwochabend bei Grünlicht vom Fortenbachweg nach links in die Memmelsdorfer Straße abbiegen. Dabei übersah er eine auf dem Fußgängerweg fahrende Radlerin und stieß mit dieser zusammen. Beim Sturz wurde die 19-Jährige leicht verletzt, der entstandene Blechschaden wird von der Polizei auf ca. 480 Euro geschätzt.

Ein Gedanke zu „Falscher Handwerker bedient sich aus Geldbeutel

  1. „Beim Abbiegen Radlerin übersehen

    BAMBERG. Ein Opel-Fahrer wollte am Mittwochabend bei Grünlicht vom Fortenbachweg nach links in die Memmelsdorfer Straße abbiegen. Dabei übersah er eine auf dem Fußgängerweg fahrende Radlerin und stieß mit dieser zusammen. …“

    Indes: Der Fortenbachweg hat überhaupt keinen Fußweg.

    Entlang der Memmelsdorfer Straße führen zwar, nur durch eine weiße Linie getrennt, ein viel zu schmaler Geh- und ein noch deutlich schmalerer Radweg – auf Grund dieser (und anderer) eklatanten Mißachtung einschlägiger Qualitätsvorgaben ist die hier angeordnete Radwegbenutzungspflicht rechtswidrig.

    Hätte die Radlerin einen dieser Wege stadteinwärts benutzt, läge ein Rotlichtverstoß vor – doch den hätte die Polizei groß und breit als Unfallursache herausgestellt. Denn obgleich gerade dieses Delikt in der (auch von den Behörden) veröffentlichten Diskussion gern beklagt wird, spielt es als Unfallgrund – im Gegensatz zu Rotlichtverstößen durch Kraftfahrer – nahezu keine Rolle.

    Somit dürfte der tatsächliche Verlauf in etwa folgender gewesen sein:

    Die Radfahrerin wollte wohl vom stadtauswärts führenden Radweg (ebenso richtlinienwidrig gestaltet wie auf der gegenüberliegenden Seite) aus die Memmelsdorfer Straße queren, um in den Fortenbachweg zu gelangen. Die einzige Möglichkeit, den Radweg zu verlassen, besteht in Höhe des dort vorhandenen Überwegs – der zu diesem Zeitpunkt ebenfalls Grün signalisiert haben dürfte und für den Rad- wie für den Fußverkehr eingerichtet ist (das gilt noch für eine Übergangszeit selbst dann, wenn das Signal nur das Fußgängersymbol zeigt).

    Wie in einem früheren Fall (Siechenstraße an der Ottokirche) führt die Formulierung des Unfallberichts augenscheinlich in die Irre: Die Radfahrern und Fußgängern gemeinsame Querungsfurt wird als Fußgänger(über)weg bezeichnet. Dies erweckt fälschlich den Eindruck, der Radler / die Radlerin hätte durch Fehlverhalten wesentlich zum Unfall beigetragen.

    Die Vielzahl ein solch falsches Bild vermittelnder, wohl von der Polizei verfaßter Unfallberichte im Zusammenhang mit dem Radverkehr läßt Methode vermuten. Zu denken gibt, daß selbst offenkundig widersprüchliche Meldungen ohne Nachfrage veröffentlicht werden.

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