Bamberger Polizei sucht Zeugen zum tödlichen Verkehrsunfall

BAMBERG. Nach dem tödlichen Verkehrsunfall am Dienstagnachmittag, bei dem eine 24-jährige Fahrradfahrerin ihren schweren Verletzungen erlag, sucht die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt dringend Zeugen des Unfalls.

Gegen 16.45 Uhr war die Radfahrerin am Berliner Ring, Einmündung Zollnerstraße, vom Sattelzug eines 57-Jährigen erfasst worden. Sie erlag kurze Zeit später im Krankenhaus ihren lebensgefährlichen Verletzungen. Zusammen mit einem Sachverständigen versuchen die Bamberger Polizisten nun den genauen Unfallhergang zu klären. Die Ermittler sind auch auf Zeugenhinweise angewiesen.

Deshalb bittet die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, Tel.-Nr. 0951/9129-0, dass sich Personen mit den Ermittlern in Verbindung setzen, die den Unfall beobachtet haben oder Angaben zum Unfallhergang machen können.

Ein Gedanke zu „Bamberger Polizei sucht Zeugen zum tödlichen Verkehrsunfall

  1. Ungeachtet weiterer Details, läßt die Schilderung des Unfalls vermuten: Erneut ist eine Radlerin der Mär vom sicheren Radweg zum Opfer gefallen.

    Mißachtung der für den Radweg geltenden Vorfahrt, ob durch zuvor parallel fahrende Abbieger oder durch Wartepflichtige, die erst quer über dem Radweg anhalten, um die übergeordnete Fahrbahn einzusehen, ist nun einmal eine der Hauptursachen schwerer Fahrradunfälle. Deshalb wurde die allgemeine Radwegbenutzungspflicht vor mehr als 17 Jahren aufgehoben, deshalb ist die Anordnung der Benutzungspflicht nur ausnahmsweise und unter besonderen, rechtfertigungsbedürftigen Umständen zulässig.

    Doch nach wie vor handeln die Verkehrsbehörden hier willkürlich nach Gutdünken. Und nach wie vor verbreitet (nicht nur) die Polizei das Märchen, auf Radwegen – ob benutzungspflichtig oder nicht – wären die Radler sicherer unterwegs.

    Tatsächlich geht es wie bei Einführung der Radwegbenutzungspflicht vor rund acht Jahrzehnten erstrangig darum, die Fahrbahn für ungehinderten Autoverkehr freizuräumen. Die bekannten Sicherheitsrisiken mit teils tragischen Folgen nehmen die Verantwortlichen offenkundig sehenden Auges in Kauf.

    Verantwortlich ist auch die Kommunalaufsicht bis hin zum Landesverkehrs- und -innenminister. Der läßt sich zwar gern als „Fahrradminister“ feiern, duldet aber untätig, wie die örtlichen Behörden in großem Umfang rechtliche Vorgaben und fachliche Erkenntnisse zu Lasten der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer mit Füßen treten.

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