Randalierer in Gewahrsam genommen

Dieb nutzte die Gelegenheit

BAMBERG. Montagnacht ließ eine Passat-Fahrerin beim Einfahren in die Tiefgarage in der Geyerswörthstraße offensichtlich die Scheibe der Fahrertür an ihrem Pkw offen. Dies nutzte ein Unbekannter und entwendete aus einer auf der Rückbank abgestellten Sporttasche die Geldbörse im Wert von ca. 200 Euro.

Kompletträder gestohlen

BAMBERG. Unbekannte traten in den frühen Morgenstunden des Dienstags den Zaun eines Grundstücks in der Nürnberger Straße nieder und entwendeten dort vom Grundstück 40 Reifen samt Alufelgen. Die Kompletträder wurden vermutlich mit einem Sprinter abtransportiert. Der Entwendungsschaden muss noch ermittelt werden.

Werkzeuge aus Keller entwendet

BAMBERG. Aus dem Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses in der Kantstraße entwendete in der Zeit von Montag- bis Dienstagmorgen ein Unbekannter einen Tacker, eine Flex, eine Multisäge Marke Bosch, einen Band-/Winkelschleifer, eine Stichsäge und einen silbernen Koffer mit Malutensilien, im Gesamtwert von 444,58 Euro.

Spiegel angefahren und geflüchtet

BAMBERG. Zu einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht kam es am Dienstagmorgen in der Josef-Kindshoven-Straße. Während ein Autotransporter am Fahrbahnrand stand und dort Fahrzeuge ablud, streifte ein unbekannter Fahrzeugführer den linken Außenspiegel der Zugmaschine. Obwohl ein Schaden in Höhe von 400 Euro entstand, fuhr der Verursacher einfach weiter. Bei dem flüchtigen Fahrzeug müsste es sich ebenfalls um einen Lkw handeln, an dem die rechte Seite oder der rechte Außenspiegel beschädigt ist. Hinweise auf den Verursacher nehmen die Operativen Ergänzungsdienste unter der Tel. 0951/9331-1505 entgegen.

Ohne Fremdverschulden gestürzt

BAMBERG. Ein Fahrradfahrer befuhr am Dienstagmorgen den Radweg am Marienplatz. Als er vom ausgeschilderten Radweg über einen niedrigen Bordstein fuhr, stürzte er aufgrund der Nässe, fiel zu Boden und verletzte sich dabei leicht.

Randalierer in Gewahrsam genommen

BAMBERG. Zu randalierenden Personen vor einer Diskothek in der Franz-Ludwig-Straße wurde in den frühen Morgenstunden des Mittwochs die Polizei beordert. Bei Eintreffen der Polizeistreifen konnten zwei Männer gegenüber der Diskothek angetroffen werden. Die Beiden zeigten sich gegenüber den Polizeibeamten sofort hoch aggressiv und unkooperativ, so dass sie zur Verhütung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen werden sollten. Dabei leisteten die beiden erheblichen Widerstand und beleidigten zudem die Polizeibeamten. Die alkoholisierten Randalierer (2,52 und 1,88 Promille) wurden anschließend zur Dienststelle verbracht und konnten ihren Rausch in einer Zelle ausschlafen.

Ein Gedanke zu „Randalierer in Gewahrsam genommen

  1. „Ein Fahrradfahrer befuhr am Dienstagmorgen den Radweg am Marienplatz. Als er vom ausgeschilderten Radweg über einen niedrigen Bordstein fuhr, stürzte er aufgrund der Nässe, fiel zu Boden und verletzte sich dabei leicht.“

    An welcher Stelle fuhr der Radler über den niedrigen Bordstein – und warum? War der Radweg, wie in Bamberg oft und ungeahndet der Fall, zugeparkt oder durch andere Hindernisse verstellt?

    Aber auch die „normalen“ Übergänge des Radwegs auf die Fahrbahn der dortigen Einmündungen sind eine Katastrophe und können (nicht nur) bei Nässe zu Stürzen führen. Noch gefährlicher sind diese Übergänge auf der Marienbrücke ausgeführt – ein Wunder, daß dort nicht mehr passiert.

    Leider interessiert der qualitative Zustand der Radverkehrsanlagen die zuständigen Behörden in Bamberg nicht im Geringsten. Doch selbst, wenn die Anordnung der Benutzungspflicht durch die Verkehrssituation gerechtfertigt erschiene (StVO), darf sie nur erfolgen, wenn qualitative Standards eingehalten sind (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO, technische Regelwerke, Rechtsprechung).

    In (und um) Bamberg herrscht diesbezüglich jedoch reine Behördenwillkür – ein quasi rechtsfreier Raum. Man vertraut in den Amtsstuben offensichtlich darauf, daß sich Betroffene durch den Jahre in Anspruch nehmenden Instanzenweg (für jede Anordnung gesondert einzuschlagen!) sowie eine Vielzahl formaljuristischer Fallstricke, die vor der inhaltlichen Prüfung liegen, abschrecken lassen. Das Ganze nennt sich dann „Rechtsstaat“.

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