Polizei hatte ein Auge auf die Radfahrer

BAMBERG. In den letzten zwei Tagen kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt in Zusammenarbeit mit Kollegen der Bereitschaftspolizei aus Nürnberg schwerpunktmäßig die Bamberger Fahrradfahrer.

152 kontrollierte Radler mussten wegen der verschiedensten Verstöße verwarnt werden, wobei nur 63 davon den Geldbeutel zücken mussten. 89 Fahrer kamen mit dem erhobenen Zeigefinger und damit mit einer mündlichen Verwarnung davon.

Insgesamt ist die Polizei mit dem Ergebnis der Kontrollen zufrieden. Es wurde auch dieses Mal wieder bewusst an die Vernunft der Drahtesel-Lenker appelliert. Die Benutzung des falschen Radwegs, das Fahren auf dem Gehweg und Fahren ohne Licht waren die häufigsten Verstöße, die geahndet wurden. Durch dieses Verhalten gefährden sich die Radfahrer im Straßenverkehr vorwiegend selbst. Natürlich sind dadurch auch andere, schwächere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. die Fußgänger, gefährdet.

Das Rotlicht missachteten in dieser Zeit insgesamt 7 Radler, die nun mit einem empfindlichen Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen. Selbst das Handytelefonieren macht bei den Fahrradfahrern keinen Halt. Auch hier mussten mehrere Anzeigen geschrieben werden.

Erfreulich war die niedrige Zahl der Ausrüstungsverstöße an den Fahrrädern. Nahezu alle Fahrräder waren verkehrstüchtig.

Aber auch die Autofahrer wurden bei dieser Schwerpunktaktion nicht vergessen. Neben etlichen Verwarnungen wegen verkehrswidrigem Parkens, fuhren einige Verkehrsteilnehmer ohne Gurt, andere telefonierten mit ihrem Handy.

Von Seiten der Bamberger Polizei wollen wir die Fahrradfahrer weiterhin im Auge behalten, hoffen jedoch, dass sich möglichst viele Radler und auch die anderen Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsvorschriften halten.

Ein Gedanke zu „Polizei hatte ein Auge auf die Radfahrer

  1. Der „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.“ …
    … schreibt im Forschungsbericht Nr. 23, „Sichere Knotenpunkte für schwächere Verkehrsteilnehmer“, 2014, im Kapitel „6.5.3 Radfahrer“:

    „Rotlichtverstöße waren die Ausnahme in allen Altersgruppen.“

    In der knotenpunktweisen „Auswertung des Verhaltens älterer Menschen als Pkw-Fahrer (im Vergleich zu anderen Pkw-Fahrern)“ heißt es:

    „Insgesamt wurden wenige Fehler beobachtet, die jedoch teils zu gefährlichen Situationen geführt haben. Bei den älteren Fahrern sind 10 der 11 Fehler Rotlichtverstöße. Bie den jüngeren Fahrern sind alle 20 beobachteten Fehler Rotlichverstöße.“

    An späterer Stelle wird hinsichtlich des Kfz-Verkehrs ergänzt: „Die Unfalldatenanlyse deutete auf schwerwiegende Rotlichtverstöße, die zu einer Häufung von Unfällen geführt haben“ (Rechtschreibfehler aus dem Original übernommen).

    Die Bamberger Daten stützen das in anderen Quellen bestätigte Bild: In weniger als 0,1 % aller Verkehrsunfälle (2012) war nach Einschätzung der Polizei die Mißachtung eines Lichtsignals oder einer polizeilichen Weisung durch Radler die Ursache.

    Rotlichtverstöße von Kraftfahrern sind an der Tagesordnung. Ein Suchlauf auf inFranken.de belegt, daß dies immer wieder zu teils schweren Unfällen führt.

    Der Forschungsbericht führt weiter aus: „Wesentliche Defizite ergaben sich im Rahmen der Sicherheitsanalysen durch die nicht regelwerkskonforme Ausführung von Radverkehrsanlagen. … Dies hatte zur Folge, dass in vielen Fällen die Radfahrer auf die (vermeintlich sicheren) Gehwege auswichen.“ Weiter beklagt der Bericht „Fehlende Überquerungsanalgen für den Radverkehr (Radfahrer nutzen Überquerungsanlagen des Fußgängerverkehrs oder Rad-/Gehwege entgegen der Fahrtrichtung)“.

    Verantwortlich für die Verkehrssicherheit, baulich und bezüglich der Verkehrsregelung, sind Straßenbau-, Verkehrs- und Ordnungsbehörden. Doch statt ihren Aufgaben nachzukommen, maßregeln sie diejenigen, die durch behördliches Fehlverhalten zu Regelverstößen verleitet werden.

Kommentare sind geschlossen.