Tisch und Stühle entwendet

Tankrechnung nicht bezahlt

BAMBERG. An einer Tankstelle in der Zollnerstraße betankte am Dienstagabend ein unbekannter Fahrzeuglenker seinen Wagen mit 38,19 Liter Super Benzin im Wert von 58,01 Euro. Ohne die Tankrechnung zu bezahlen fuhr er anschließend weiter.

Tisch und Stühle fanden neuen Besitzer

BAMBERG. Ein Unbekannter entwendete in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch aus dem Hausflur eines Anwesens in der Keßlerstrasse einen Tisch und zwei Stühle im Wert von 150 Euro, welche der Betreiber eines Eiscafes dort eingelagert hatte. Zeugenhinweise zu dem Diebstahl erbittet die Polizei, Tel. 0951/9129-210,

Angeln aus Garage gestohlen

BAMBERG. Aus einer versperrten Garage in der Giselastraße entwendete ein Unbekannter, zwischen dem 17. und 19.5.2014, sechs Angeln der Marken Sportex, Cormoran und Balzer, im Gesamtwert von 1000 Euro.

Spiegelreflexkamera weg

BAMBERG. In einem Geschäft in Bamberg-Mitte entwendete ein Unbekannter im Laufe des Dienstagnachmittags eine digitale Spiegelreflexkamera, der Marke Nikon D 5100, schwarz, im Wert von 350 Euro, welche von einem Angestellten auf einem Regal hinter dem Verkaufstresen abgelegt worden war. Erst bei Ladenschluss wurde das Fehlen der Kamera bemerkt.

Dellen hinterlassen

BAMBERG. Einen in der Dominikanerstraße/Untere Brücke geparkten Rover Mini beschädigte ein Unbekannter von Dienstagnachmittag bis Mittwochmorgen und hinterließ Dellen im Fahrzeugdach und an der linken Front des Fahrzeuges. Der Besitzerin entstand Schaden in Höhe von ca. 2000 Euro. Zur Sachbeschädigung sucht die Polizei Zeugen, welche gebeten werden, sich unter Tel. 0951/9129-210, zu melden.

Unfallfluchten

Zeugen zur Unfallflucht werden gebeten, sich bei der Polizei, Tel. 0951/9129-210, zu melden

  • BAMBERG. In der Tiefgarage eines Anwesens in der Straße An der Spinnerei fuhr bereits am 19.5.14, zwischen 14:30 Uhr und 18 Uhr, ein Unbekannter gegen einen geparkten, weißen BMW und entfernte sich anschließend unerlaubt. Zurück blieb Sachschaden in Höhe von 1500 Euro.
  • BAMBERG. Als eine Polo-Fahrerin am Dienstagvormittag wartend an der Kreuzung Luitpoldstraße/Obere Königstraße auf der Linksabbiegerspur stand, streifte ein geradeausfahrender Pkw-Fahrer den Kotflügel des Polo. Obwohl Schaden in Höhe von ca. 1000 Euro entstand, entfernte sich der Unfallverursacher anschließend unerlaubt.

Radfahrer leicht verletzt

BAMBERG. Als ein Renault-Fahrer am Mittwochmorgen von der Magazinstraße kommend nach rechts in die Siechenstraße abbiegen wollte, kam es auf dem Fußgängerüberweg zum Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Beim Sturz zog sich der Radler leichte Verletzungen zu, an den Fahrzeugen entstand kein Schaden.

Mercedes übersehen

BAMBERG. Als am Mittwochvormittag ein Audi-Fahrer von der Hohmannstraße kommend nach links in die Lichtenhaidestraße abbog, da er von einem anderen, unbeteiligten Pkw-Fahrer durch gewunken wurde, worauf er sich dann auch „blind“ verlassen hat, übersah er eine ebenfalls von rechts kommende Mercedes-Fahrerin und es krachte. Beim Zusammenstoß wurde die Mercedes-Fahrerin leicht verletzt, der entstandene Sachschaden wird von der Polizei auf ca. 5000 Euro geschätzt.

Radlerin mit 1,68 Promille unterwegs

BAMBERG. Eine Radfahrerin wurde in den Morgenstunden des Donnerstags in der Hallstadter Straße kontrolliert, weil sie bei „Rot“ über die Ampel fuhr. Dabei wurde bei der 25-Jährigen Alkoholgeruch wahrgenommen. Nachdem ein Test am Alkomaten 1,68 Promille ergab wurde die Weiterfahrt untersagt, zudem war eine Blutentnahme im Klinikum die Folge.

Radfahrer fielen auf

BAMBERG. Zwei Radfahrer fielen in den Morgenstunden des Mittwochs einer Polizeistreife in der Brennerstraße auf, als sie teilweise in der Straßenmitte fuhren. Bei einer anschließenden Kontrolle und einem durchgeführten Alkotest, stellte sich heraus, dass die beiden Männer mit 1,44 und 1,54 Promille unterwegs waren. Eine Weiterfahrt wurde untersagt.

Zeugenaufruf!

BAMBERG. Bereits am 29.4.2014, gegen 17 Uhr, kam es auf dem Berliner Ring, Höhe Nürnberger Straße, zu einem Verkehrsunfall. Ein aus Süden kommender und in die Nürnberger Straße abbiegender silberner Mercedes, stieß mit einem ebenfalls silbernen Mercedes zusammen, der in Richtung Süden fuhr.

Verkehrsteilnehmer die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten sich bei der PI Bamberg-Stadt, Tel. 0951/9129-210, zu melden.

Radlerin leicht verletzt

BAMBERG. Als am Dienstagmorgen eine Radlerin in der Geyerswörthstraße an einem rückwärtsfahrenden Müllauto vorbeifuhr, stürzte die Frau vom Fahrrad und schlug mit dem Kopf auf die Radkappe des Müllfahrzeugs. Bei dem Unfall zog sich die 28-Jährige leichte Verletzungen zu.

Finger eingequetscht

BAMBERG. In den frühen Morgenstunden des Mittwochs wollte ein Arbeiter in einem Betrieb in Bamberg-Ost eine Maschine wieder in Betrieb nehmen, jedoch vergaß er den Motor vom Stromnetz abzuschließen, so dass es zum Unfall kam und er sich zwei Finger einquetschte.

3 Gedanken zu „Tisch und Stühle entwendet

  1. Wenn ich das richtig verstehe (bei Radfahrer leicht verletzt), dann ist der Renault von der Magazinstraße nach rechts in die Siechenstraße eingebogen. Dabei hat der dann den Radler erwischt. Warum hier steht: auf dem Fußgängerüberweg, verstehe ich nicht. Hier ist nämlich ein normaler, legaler Radweg über die Straße. Da wird doch der Radler drauf gewesen sein.
    Leider ist das einer der gefährlichsten Radwege in der Stadt Bamberg. Denn da müssen Radler in beide Richtungen drauf fahren. Auch in der eigentlich falschen Richtung. Das ist für die Autofahrer super-blöd, denn die erwarten nicht, dass bei Kreuzungen Radler aus beiden Richtungen her kommen. Hier tun sie es aber. Weil sie es müssen. Sagen die Schilder.
    Der Polizeibericht verschweigt uns, aus welcher Richtung der Radler kam. Ich vermute, es könnte so einer gewesen sein, der zwangsweise falsch herum fahren musste. Ich weiß schon, warum ich meinen Kindern nicht erlaube, auf diesen gefährlichen Bamberger Radwegen alleine zu fahren.

    • Selbst, wenn der Radler in der „richtigen“ Richtung unterwegs war, trifft die Verkehrsbehörde ein erhebliches Mitverschulden:

      Der Radweg wird erst nach rechts um die Kurve verschwenkt. Der Radfahrer muß hierbei zugleich zwei auf dem Radweg (!) stehende Masten beachten. Dann muß er in scharfen 90°-Winkel über einen nicht vollständig abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn wechseln, hat dabei kaum die Möglichkeit, zugleich den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. Denn der Radweg erfordert schon akrobatische Fähigkeiten. Der Autofahrer wiederum vermutet auf Grund der unlogischen Wegeführung möglicherweise, der Radfahrer wolle abbiegen.

      Wichtig zu wissen:

      Benutzungspflicht auf Radwegen darf nur angeordnet werden, wenn sie eine das normale Maß erheblich übersteigende Gefahrenlage entschärft (Straßenverkehrs-Ordnung). Das ist auf der Magazinstraße nicht der Fall, ganz im Gegenteil!

      Selbst bei vorhandener Gefahrenlage darf Benutzungspflicht auf Radwegen nur angeordnet werden, wenn ausreichend Raum für den Fußververkehr verbleibt (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO) – Regelquerschnitt des Gehwegs mindestens 2,50 m (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen), auf der Magazinstraße nie erreicht.

      Zweirichtungsradwege erfordern ohne Ausnahme einen Mindestquerschnitt von 2 m (an unvermeidbaren Engstellen: VwV-StVO) – hier nie erreicht. Der Regelquerschnitt beträgt 3 m (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen: ERA 2010). Zwingend sind sichere Straßenquerungen an beiden Enden (VwV-StVO) – Fehlanzeige.

      Radwege müssen stetig geführt und hindernisfrei sein, sie kreuzende Grundstückszufahrten übersichtlich (VwV-StVO) – auf der Magazinstraße keine Spur davon.

      Wie in Bamberg die Regel, verstößt die auf der Magazinstraße angeordnete Radwegbenutzungspflicht massiv gegen geltendes Recht.

      Daß polizeiliche Unfallberichte den Sachverhalt irreführend zu Lasten des Radlers darstellen, ist leider kein Einzelfall.

    • Ich habe mir die Örtlichkeit noch einmal angesehen:

      Obgleich die zuführenden Wege (Rad- und Geh-) getrennt sind, ist nur eine gemeinsame Furt über die Fahrbahn markiert. Mich sollte wundern, wenn das rechtmäßig wäre – aber das spielt bei den Bamberger Verkehrsbehörden ohnehin keine Rolle.

      Indem die Polizei in ihrer Unfallmeldung verschweigt, daß es sich um eine gemeinsame Fußgänger-Radfahrer-Furt handelt, und sie als „Fußgängerüberweg“ darstellt, betreibt sie nach meiner Einschätzung bewußte Falschinformation – nicht zum ersten Mal!

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