GAL: Antrag zu öko-sozialen Vergaberichtlinien erst nach Klage behandelt

Peter Gack (GAL)
Die Klage der GAL beim Verwaltungsgericht hat Wirkung gezeigt. Dreieinhalb Jahre nach Antragstellung kam nun endlich der GAL-Antrag auf ein öko-soziales Beschaffungswesen auf die Tagesordnung. Hierzu: 

GAL verklagt Oberbürgermeister Andreas Starke vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht und Stadträte klagen über OB Starke

Bericht aus dem Finanzsenat

Es war der 13. Dezember 2010 als die GAL-Stadtratsfraktion einen umfangreichen Antrag an den Oberbürgermeister stellte, zukünftig die öko-soziale Verantwortung bei der Beschaffung von Produkten durch die Stadt wahrzunehmen. Der Antrag umfasste insgesamt sieben Punkte und reichte von einem Bericht über die bisherigen Bemühungen der Stadt über Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur Verankerung von öko-sozialen Kriterien in den Beschaffungs- und Vergaberichtlinien der Stadt Bamberg. Schließlich und endlich will sich die Stadt ja zur so genannten fair-trade-town entwickeln, also sollte solchen Aushängebeschlüssen auch Taten folgen.

Als Antwort kam 2011 aus dem Rathaus der Hinweis, dass an neue Vergaberichtlingien gearbeitet werde, die GAL solle deshalb noch etwas Geduld haben. Eine Behandlung im Stadtrat hielt der OB ohnehin nicht für nötig. Die GAL wünschte aber dennoch eine Diskussion im Stadtrat, weil ja die in der Bearbeitung befindlichen Vergaberichtlinien dann gleich mit einem inhaltlichen Beschluss des Stadtrats in Richtung öko-sozialer Kriterien versehen hätten werden sollen. Doch der Stadtrat wurde nicht befasst. Es gab lediglich immer wieder mündliche Vertröstungen. Vergaberichtlinien erschienen nicht auf der Tagesordnung, weder öko-sozial noch sonstwie. Man könnte auch schlicht und einfach sagen: Arbeitsverweigerung!

Nachdem die GAL dann auch über den erhofften „Rechtsbeistand“ der Regierung von Oberfranken keine Hilfe erhielt, blieb der Fraktion nach mehr als drei Jahren Antragsstellung im Februar 2014 nur noch der Weg über eine Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die GAL-StadträtInnen sahen sich um ihre ureigensten Mitgliedschaftsrechte des Stadtrats, nämlich dem Antragsrecht, gebracht und in ihrer Arbeit gehindert.

Dieser Weg führte nunmehr endlich zum Erfolg. Zwar wurde vor Gericht noch nicht entschieden, aber in der Sitzung des Finanzsenats vom 29.4.2014 – sage und schreibe fast 3 ½  Jahre nach Antragsstellung! – wurde der GAL-Antrag im Stadtrat zur Behandlung aufgerufen.

Bestürzend und entlarvend allerdings die Art und Weise

Der Tagesordnungspunkt auf der öffentlichen Sitzung war tituliert mit: „Anpassung der Wertgrenzen der städtischen Vergaberichtlinie an die staatlichen Wertgrenzen“ und so war nicht nur der Tagesordnungspunkt tituliert, sondern beim Lesen der Sitzungsunterlagen wurde jedem unbedarften Leser klar, dass es erstmal auch nur darum gehen sollte. Anscheinend ist dann doch bei der Bearbeitung jemanden in der Verwaltung aufgefallen, dass ja noch unser fast vier Jahre alte Antrag auf Halde liegt, oder vielleicht wurde auch dem Oberbürgermeister durch unsere Klage klar, dass wir uns die Missachtung unserer Stadtratsrechte nicht gefallen lassen, jedenfalls wurde versucht im Sitzungsvortrag und im Beschlussantrag irgendwie den GAL-Antrag zu „verwursteln“. Blöd nur, dass dieser so umfangreich und detailliert war, als dass man ihn einfach hätte tot schreiben können.

Das Ergebnis kann sich jetzt immerhin sehen lassen, denn der GAL-Antrag wurde positiv in den Beschluss aufgenommen. Nach vier Jahren soll es dann auch endlich eine neue Vergaberichtlinie geben. Der Entwurf soll bis Herbst 2014 vorgelegt werden, dabei sind die Vorschläge der GAL zur öko-sozialen Beschaffung möglichst zu berücksichtigen.

Es ist traurig, dass man als Fraktion erst die Gerichte bemühen muss, damit ein Antrag auch im Stadtrat behandelt wird. Leider ist es kein Einzelfall. Ein weiterer Antrag der GAL ist fast genauso alt und ebenfalls noch nicht im Stadtrat behandelt.

2 Gedanken zu „GAL: Antrag zu öko-sozialen Vergaberichtlinien erst nach Klage behandelt

  1. Eine Frechheit, das so lange zu blockieren.
    Unter dem Vorwand von Kosten werden da offenbar nachhaltige Produkte ausgebremst, obgleich sie häufig nur unwesentlich teurer sind und langfristig für die gesamte ökologische Wertkette von Nutzen. Das sollte ja inzwischen jeder wissen.
    Dahinter kann wieder mal nur blanker Lobbyismus stecken.

    • Nein, da steckt etwas ganz anderes hinter. Der Oberbürgermeister kann es nicht ertragen, dass mal jemand anders eine gute Idee hat. Deswegen bremst er die dann gnadenlos aus.
      Da geht es noch nicht einmal um Parteikram und auch nicht um Lobbyismus. Es geht einfach um gekränkte Eitelkeit. Und anschließende Abwehrreflexe.
      So verhält sich ein kleinkarierter Kleingeist eben.

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