Niedriglohnfalle Minijob

Pressemeldung DGB-Region Oberfranken West

26.863 Arbeitnehmer in Stadt- und Landkreis Bamberg erhalten unter 8,50 Euro

In Stadt- und Landkreis Bamberg bekommen 13.695 Minijobberinnen und Minijobber einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Das sind 60 Prozent der Beschäftigten im Minijob insgesamt. Der Durchschnittslohn dieser Niedriglohnbeschäftigten liegt bei 5,70 Euro.

„Der Minijob führt zu Dumpinglöhnen und muss dringend reformiert werden. Nicht die Minijobberinnen und Minijobber sind die Gewinner, sondern deren Arbeitgeber, denn in der Regel kassieren sie den Sozialversicherungsbeitrag, der eigentlich den Beschäftigten zusteht, einfach ein“, sagte der DGB-Regionsvorsitzende Mathias Eckardt.

Den Minijobberinnen und Minijobbern wird nicht nur der Lohn vorenthalten, sondern auch andere Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer normalerweise erhalten. Viele erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Urlaubsgeld oder Mutterschutzleistungen. „Die Beschäftigten im Minijob erhalten einen niedrigen Lohn, haben keine Soziale Sicherung und haben damit auch für das Alter nicht ausreichend vorgesorgt“.

Der DGB fordert deshalb eine Reform der Minijobs und einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. Über 4,9 Mill. der Minijobber in Deutschland würden sofort einen höheren Lohn erhalten“. Außerdem sollen die Sonderbestimmungen für Minijobs aufgehoben werden, um die Minijobs in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu überführen.

Der DGB hat zur Eingliederung der Minijobs in den allgemeinen Arbeitsmarkt ein Konzept vorgelegt. Alle Arbeitsverhältnisse ab dem ersten Euro sollen sozialversicherungspflichtig sein, aber bei der Finanzierung der Beiträge soll es im unteren Einkommensbereich eine Sonderregelung geben. Der DGB schlägt vor, dass es bis 850 Euro eine Gleitzone geben soll. Im unteren Einkommensbereich zahlten die Arbeitgeber – wie bisher im Minijobbereich – zunächst höhere Beiträge. Bis 850 Euro steigen die Beiträge der Beschäftigten an, erst ab 850 Euro zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte den gleichen Beitrag. Im Gegenzug erhalten alle Beschäftigten soziale Sicherung und die Minijobmauer wird aufgehoben. „Wir erwarten, dass dann die Arbeitszeiten länger werden und die Beschäftigten mehr verdienen“. Das sei der Wunsch vieler Minijobberinnen und Minijobber. Vor allem junge Mütter wollen nicht mehr in den Minijob abgeschoben werden, diese Praxis muss endlich ein Ende habe. Bei der Einführung soll es eine Übergangsregelung geben, gemeinnützige Arbeiten (z.B. Jugend- und Sportbereich) bleiben weiterhin in einem gewissen Rahmen steuer- und abgabenfrei.

Ein Gedanke zu „Niedriglohnfalle Minijob

  1. Und was ist mit der Anrechnung auf ALG2 (Hartz4)? Sollte denn da nicht auch was geändert werden?

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