Stadt Bamberg warnt: Die Regnitz ist kein offizielles Badegewässer, Brückenspringen verboten

Mitteilung der Stadt Bamberg

Der tragische Tod eines 17-Jährigen hat einmal mehr gezeigt, dass das Schwimmen in der Regnitz sehr gefährlich ist. Aus aktuellem Anlass warnt die Stadt Bamberg erneut alle Bürgerinnen und Bürger vor leichtsinnigem Brückensprüngen und dem Schwimmen im Fluss. Die Regnitz ist kein offizielles Badegewässer, das Baden im linken Regnitz-Arm sowie dem Main-Donau-Kanal ist verboten. In Nähe der Wehre bzw. des Hochwassersperrtors herrscht Lebensgefahr.

Lediglich in einem begrenzten Bereich auf Höhe der Hainbadestelle ist das Schwimmen auf eigene Gefahr erlaubt. Dies ist in der Verordnung über das Baden im Bamberger Stadtgebiet geregelt. Die Gefahrensituation für einen Schwimmer ist vielfältig und nicht ohne weiteres sofort zu erkennen. Eine starke Wasserströmung, das regelmäßige Aufkommen von Treibgut, das Vorhandensein von Schlingpflanzen im Wasser sowie die geringe Sichttiefe in der Regnitz sind Faktoren, die ein vermeintlich unbeschwertes Bad in der Regnitz rasch zu einer echten Gefahr machen können.

Bei dem anderen Wasserweg, der Großschifffahrtsstraße Main-Donau-Kanal, handelt es sich um eine sogenannte Bundeswasserstraße. Hier sind die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und die Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen maßgebend. Demnach ist auch hier das Baden im Bereich von Brücken 100 Meter ober- und unterhalb strikt verboten. Führt das Baden gar zu einem Ausweichmanöver eines Schiffes so stellt das einen gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr dar, wie Hans Römmelt von der Wasserschutzpolizei erläutert. Dies ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern schon ein Straftatbestand. Auch der Vorsitzende der Bamberger Wasserwacht, Marcus Petermann, warnt vor dem unüberlegten Schwimmen und Brückenspringen: „Der Schiffsverkehr auf der Bundeswasserstraße ist vergleichbar mit dem PKW-Verkehr auf einer Autobahn. Die Schiffsführer haben keine Chance einen Schwimmer zu sehen und gegen den Sog, den so ein Schiff erzeugt, kommt kein Schwimmer an“, erklärt Petermann.

Die Stadt Bamberg weist zudem dringend darauf hin, dass das Springen von sämtlichen Brücken im Stadtgebiet nicht nur außerordentlich leichtsinnig, sondern auch verboten ist. Die Stadt appelliert in diesem Zusammenhang an alle Bürgerinnen und Bürger sich nicht leichtfertig in Gefahr zu begeben. Wer beim Sprung von einer Brücke oder beim unerlaubten Baden in der Regnitz erwischt wird, hat mit einer Anzeige und einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1000 Euro zu rechnen. „Wir greifen hier hart durch“, sagt Hans Römmelt, Leiter der Wasserschutzpolizeigruppe Bamberg.

Am gefährlichsten stuft der Leiter der Bamberger Wasserschutzpolizeigruppe, den Heinrich-Bosch-Steg ein. Da auch hier ein reger Personen-Schiffsverkehr herrscht. Ein weiterer gefährlicher Punkt ist auch die Flussstelle beim Wasserschloss Concordia, die sich bei vielen Schwimmern als sehr beliebt erwiesen hat. Seit 2012 fährt hier eine Fußgängerfähre. Deshalb verlaufen hier Stahlseile quer durch den Fluss, an denen sich Schwimmer stark verletzen können, zudem ist schon hier der Sog der Turbinen nicht zu unterschätzen.

Ein Gedanke zu „Stadt Bamberg warnt: Die Regnitz ist kein offizielles Badegewässer, Brückenspringen verboten

  1. Wir ehrenamtlichen Fährleute werden zur Zeit bei unserer Arbeit auf der Personenfähre fast täglich mit uneinsichtigen Schwimmern konfrontiert, die offensichtlich die Gefahr, die von der Fähre ausgeht, völlig unterschätzen. Hier muss man einfach an die Vernunft appelieren und auf Einsicht hoffen:
    Bitte immer ausreichend Abstand zur Fähre und ihren Einrichtungen halten. Bedingt durch die nicht leicht zu erkennende starke Strömung an dieser Stelle, bedeutet der Kontakt mit dem Stahlseil der Fähre, aber auch der Fähre selbst und ihren Einrichtungen, eine hohe Verletzungsgefahr. Bitte achten Sie auf Hinweise des Fährpersonals, die stets bemüht sind ein gefahrloses Vorbeischwimmen möglich zu machen. Wir wollen keine Spaßbremse sein, sondern lediglich unserer Verantwortung für ein unfallfreies Betreiben der Fähre gerecht werden.

Kommentare sind geschlossen.