Lesetipps: Ein neues Gutachten gibt es nicht, weil es dem Gutachter nicht gut geht

Redaktion

Wieder ist es die Süddeutsche Zeitung und ihr Korrespondent Olaf Przybilla, die der Sache genau auf den Grund geht und nicht nur Begründungen wiederholt: Skandalöses Urteil. „Ein neues Gutachten gibt es nicht, weil es dem Gutachter nicht gut geht, argumentiert das Bayreuther Gericht.“ Das Bayreuther Landgericht hat nun verfügt, dass Gustl Mollath ein weiteres Jahr, bis 10. Juni 2014, in der Forensischen Abteilung des Bezirksklinikums Bayreuth untergebracht bleiben muss. Laut Spiegel, habe er während seiner Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss geäußert (Lesetipp: Gustl Mollath: Von der Justiz misshandelt): „Er rechne nach seinen Erfahrungen mit der Justiz trotzdem sehr wohl damit, dass er nie mehr in Freiheit leben werde.“ Eine Zusammenfassung der neuesten Nachricht, ebenfalls im Spiegel: Das achte Jahr Psychiatrie.

Im BR wird der Anwalt Mollaths, Gerhard Strate, zitiert:

„Die Bayerische Justiz lässt keine Gelegenheit aus, ihren vormals guten Ruf zu ramponieren.“

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