Eintragungsfrist für Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ von 17. – 30. Januar

Wahlamt auch samstags geöffnet

Das Bayerische Innenministerium hat die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ festgelegt: Zwischen 17. und 30. Januar 2013 können sich alle Deutschen, die zum Stichtag 30.12.2012 ihren Hauptwohnsitz in Bamberg haben, beim Wahlamt der Stadt Bamberg mit ihrer Unterschrift in die Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen. Im Eintragungszeitraum müssen sich 10 Prozent aller Stimmberechtigten (rund 940.000 Bürger in Bayern) eintragen, damit es zu einem Volksentscheid kommt.

Die Stadt Bamberg möchte mit einer großzügigen Regelung allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Möglichkeit geben, sich für das Volksbegehren einzutragen. Die Wahlamtsgeschäftsstelle im Rathaus Maxplatz (Zi.Nr. 8a) wird daher nicht nur zu den üblichen Zeiten (Montag bis Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 14 Uhr) geöffnet sein, sondern darüber hinaus auch an den beiden Samstagen (19. und 26. Januar) jeweils von 10 – 13 Uhr. Am letzten Tag der Eintragungsfrist, am Mittwoch, 30. Januar, ist das Wahlamt bis abends 20 Uhr geöffnet.