„Himmelslaternen“ sind brandgefährlich

Stadt Bamberg erinnert an das Flugverbot für die papierenen Heißluftballons

Die Stadt Bamberg erinnert daran, dass das Steigenlassen von so genannten „Himmelslaternen“ im gesamten Stadtgebiet verboten und vor allem „brandgefährlich“ ist. Grund ist die erhebliche Feuergefahr, die von den Flugkörpern ausgeht. „Himmelslaternen“ sind kleine Heißluftballons, bei denen die Luft durch feste Brennstoffe erwärmt wird. Durch einen leichten Wind können sie abdriften und sich so einer Kontrolle bei der Landung entziehen.

Grundlage für das Verbot in Bayern ist die Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Danach ist es untersagt unbemannte Ballone steigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Genau nach diesem Prinzip funktionieren die Himmelslaternen, die vor allem im asiatischen Kulturkreis eine lange Tradition haben. Sie bestehen aus einem nach unten geöffneten Ballon aus China-Papier, der durch einen Rahmen aus dünnen Bambusrohren aufgespannt ist. In der Öffnung hängt ein mit einer brennbaren Flüssigkeit getränkter Baumwollstoff. Wird dieser entzündet, sorgt die Wärme für den Auftrieb und die Beleuchtung der Himmelslaterne. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Verordnung werden mit einem Bußgeld geahndet. Sollte eine „Himmelslaterne“ einen Brand verursachen, muss zudem mit zivilrechtlichen Forderungen gerechnet werden.