„Nächstenliebe gilt auch für Asylbewerber“

Erzbischof Schick begrüßt Karlsruher Urteil zu Leistungen für Asylbewerber / Solidarität mit Protestaktion auf Bamberger Markusplatz

Bamberg. (bbk) Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen. „Auch Flüchtlinge haben das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein“, sagte der Erzbischof und betonte: „Die christliche Nächstenliebe gilt auch für Asylbewerber.“ Er verwies darauf, dass die Leistungen für Asylbewerber seit fast 20 Jahren nicht erhöht worden seien. Die Zahlung von bisher 225 Euro im Monat liege 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz, der als Existenzminimum gelte.

Der Erzbischof schloss sich der Begründung der Verfassungsrichter an, die den Asylbewerbern nicht nur ein Grundrecht auf „physische Existenz“, sondern auch auf ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ zusprachen. Die würdige Behandlung von Menschen, die in unserer Wohlstandsgesellschaft Zuflucht suchen, sei ein Gebot der Nächstenliebe, so Bischof Schick. Jeder Mensch sei ein Geschöpf Gottes und habe seinen einmaligen Platz im Heilsplan des Herrn. Daher dürften Flüchtlinge nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden; das Recht auf ein menschenwürdiges Leben dürfe nicht nur für Deutsche, sondern müsse auch für Ausländer und Flüchtlinge gelten.

Der Bamberger Oberhirte drückte zugleich seine Solidarität mit drei iranischen Flüchtlingen aus, die derzeit mit einem dreiwöchigen Flüchtlingscamp auf dem Markusplatz für bessere Lebensbedingungen von Asylbewerbern demonstrieren. Wenn Flüchtlinge isoliert am Rande der Gesellschaft untergebracht werden, sodass sie nur noch vor sich hin vegetieren können und den Lebenswillen verlieren, sei dies ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Die iranischen Studenten sind nach eigenen Angaben seit einem Jahr „Lagerleben“ auf engstem Raum in ihrer Unterkunft in Roßdach von allen sozialen Kontakten abgeschnitten. Sie sind aus Angst vor Folter aus dem Iran geflohen, weil sie sich für Menschenrechte eingesetzt haben. Mit ihrer Aktion setzen sie sich unter anderem für bessere Lebensbedingungen, schnellere Asylverfahren, Bewegungsfreiheit, Arbeitserlaubnis und Deutschkurse ein.

Der Erzbischof, der auch Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Bischofskonferenz ist, forderte die zuständigen Behörden auf, die Situation der Betroffenen und ihre Vorwürfe unvoreingenommen zu prüfen. Bischof Schick hat erst im November den Iran besucht und sich dort vor Ort ein Bild von der Lage der Menschen gemacht. Er zeigte sich beeindruckt von der Glaubensstärke der Christen, die nur 0,2 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Ein Gedanke zu „„Nächstenliebe gilt auch für Asylbewerber“

  1. Ist es aber nicht so, dass sich ein ALG-II-Empfänger selbst ernähren muss, Wohnung pflegen, GEZ und Medizin teilweise bezahlen, Bewerbungen schreiben und Vorstellungsgespräche besuchen soll? Dies alles entfällt bei „Bewerbern“ zum Teil komplett – sogar das kostenlose Essen ist besser als bei der „Tafel“?!

    Wenn dem so ist, muss nicht ein H-4-Empfänger einem „Asyl-Bewerber“ besser gestellt werden, weil diese doch erstmal geprüft werden müssen, ob sie nicht viel eher aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen?

    Ein H-4-Empfänger wurde doch vom eigenen (Schröder)System absichtlich ausgegrenzt und wird jetzt einem noch unbekanntem Flüchtling gleich gestellt. Sobald der „Flüchtling“ anerkannt ist, wird er doch eh besser behandelt und sogar die Rente ist höher als wenn man „Beweise“ von Lohnarbeits-Hungerlöhnen vorlegen muss???

    Nix gegen faire Behandlung aber die geht schon wieder zu lasten der sozial geprügelten Leute hier. Wir mosern gedankenlos über die „Hartzer“ und fordern Toleranz die Flüchtlinge – sind wir nicht ganz schön bluna?

    Oder sollten wir tatsächlich ein paar der geklauten Groschen von den Besserverdienern wieder an die arbeitende oder „abhängige“ Sklaven-Bevölkerung zurück geben damit die Schieflage gar nicht erst entsteht?

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