Schönleinsplatz: Es wird verwaltet statt gestaltet

Belüftungsschacht

In der Maivollsitzung des Bamberger Stadtrats war letzter Tagesordnungspunkt der geplante Erweiterungs-Anbau der Sparkasse am Schönleinsplatz. Eine Mehrheit des Bausenats hatte sich für den Entwurf vom Bamberger Architekturbüro Gick & Seiler ausgesprochen, wir berichteten. Seitdem schlugen die Wellen hoch, denn ein Antrag von Stadträten forderte eine baurechtliche Überprüfung. Zwischenzeitlich hatten sowohl der Bürgerverein Bamberg Mitte als auch die Schutzgemeinschaft Alt Bamberg und die Heimatpflege die Anrufung des Gestaltungsbeirats gefordert.

„Die geplante geschlossene Front soll die Ecksituation aufwerten“

Baureferent Michael Ilk erläuterte die Position der Stadtverwaltung. Demnach sei die Ecksituation Schönleinsplatz/Hainstraße städtebaulich derzeit nicht anregend, die geplante geschlossene Front würde die Ecksituation aufwerten. Der zweitplazierte Entwurf sei aufgrund seiner Dunkelfläche abzulehnen, zudem erfülle er das Raumbedürfnis der Sparkasse nicht. Dem schloss sich ein Plädoyer des Oberbürgermeisters an, zum Wohl der Stadt Bamberg und der Sparkasse, dem Bauvorhaben, mit dem eine energetische Sanierung auf den Weg gebracht werden solle, zuzustimmen. Dem folgten die anwesenden Stadträte der CSU und SPD.

Ruf nach dem Stadtplanungsbeirat

Eine breite Front der Stadträte der kleineren Fraktionen sehen einen dringenden Beratungsbedarf, in stadtplanerischer und juristischer Hinsicht. Nach dem gültigen Bebauungsplan 119b von 1984 sei keine Grenzbebauung zur Hainstraße zulässig, Bäume und Grünstreifen müssten erhalten werden. Vor allem diese grundlegenden Informationen würden vorenthalten, zudem verstoße man gegen den eigenen Beschluss, dass bis zur Fertigstellung des am 6. Dezember 2011 verabschiedeten Rahmenplans Hain keine weiteren Baumaßnahmen beschlossen werden sollen. Von Seiten der nachdenklichen StadträtInnen wurde stets verantwortungsvolles Handeln betont, eine zügige Bearbeitung unter Mithilfe des Stadtplanungsbeirats erhofft.

Herr Lang spielt die Keller-Karte

Der Chef des Stadtplanungsamtes, Herr Lang, betonte, dass der Rahmenplan Hain den Bebauungsplan ergänzen, aber nicht ersetzen könne. Weder ein Solitärbau noch eine Blockschließung am Schönleinsplatz sei in 119b intendiert, sondern ein Kompromiss. Zudem habe bereits der Lüftungsraum im Keller von Hainstraße 1 die Baugrenze überbaut (Abbildung oben). Jener Belüftungsschacht soll nun offensichtlich die neue Gebäudekante definieren.

Das dürfte heikel werden: Dann nämlich, wenn hiermit ein Präzedenzfall für die Nachbarbebauung geschaffen wird. Entlang der Hainstraße nimmt keine der Villen Raum bis zur Grundstücksgrenze ein, zur Straße hin war stets Platz für einen Garten, einen Grünstreifen, einen Baum. Bereits das „Ärztehaus“, Hainstraße 3, beachtet die Baulinien der Hainvillen nicht, tritt aber einen Schritt hinter den Lüftungskeller der Sparkasse zurück – noch. Zudem bleiben Zweifel ob der Relevanz unterirdischer Bauten.

Ein ungenutzte Chance für höchste Ansprüche an moderne Architektur

Neben der juristisch diffizilen Diskussion vermisst man von Seiten des Bamberger Bauamtes ein Plädoyer für die tatsächlichen städtebaulichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten: Zum einen sollte ein Bau an so prominenter Stelle den Platz „in den Arm nehmen“. Er muss quasi eine Klammer im Zusammenklang mit den bestehenden Bauten bilden können. Eine Platzgestaltung an einem solch zentralen Ort muss diesem Anspruch genügen können. Andererseits sollte er überleiten können, sich öffnen können zu der Allee im Anschluss an die Straße, an die er weiterleitet: an die Hainstraße. Dem Haeberle-Bau ist gegen Ende des 19. Jahrhundert diese doppelte Vermittlerrolle gelungen. Gerade auch weil er Raum gelassen hat. Weil er den Bäumen Platz ließ, damit sie in Reihe als Allee auftreten können und so in den Hain führen. Bedauerlicherweise steht er nicht mehr.

Doch auch ein moderner (An-)Bau könnte dieser doppelten Funktion gerecht werden: eine Klammer für den Platz und gleichzeitig eine Weiterleitung an die Hainstraße. Gerade die moderne Architektur kann für solche komplexen Anforderungen gute Lösungen finden.

Dem derzeitigen Entwurf gelingt weder eine Platzgestaltung mit „Klammerfunktion“, noch nimmt er Kontakt zu seinem Pendant Hainstraße 2 (heute Targobank) auf. Als Riegel wird er zukünftig jegliche Überleitung in die Hainstraße verhindern.

Die Ansprüche an stadtgestalterischer Entwicklung waren – auch von Seiten der Sparkasse – schon einmal höher. Die ehemalige Hauptstelle der Sparkasse am Kunigundendamm übernahm 1926 und übernimmt bis heute als eindrucksvoller Eckbau  eine Platzgestaltung mit Vorbildcharakter ein. Abbildung von 1926 aus Wiesemann, Gabriele: Bamberg im „kurzen 20. Jahrhundert“ in: Gunzelmann, Thomas: Stadtdenkmal und Denkmallandschaft (= KDB Oberfranken), S. 616, im Druck.

Eine zügige Ausdehnung des Bauvolumens steht dagegen heute im Vordergrund.

2 Gedanken zu „Schönleinsplatz: Es wird verwaltet statt gestaltet

  1. Wir hatten doch gerade die wunderbare Vortragsreihe NEUES BAUEN IN DER ALTEN STADT. Architekt Jörg Springer (Berlin) hat eindrucksvoll gezeigt, wie qualitätvolles Bauen gehen kann. Der Erweiterungs-Anbau am Schönleinsplatz bietet eine Chance.

  2. Der Verweis auf das Gebäude am Kunigundendamm war genial! Es ist schade, dass die Sparkasse BA so ein Bauverhalten nicht weitergeführt, sondern eher ins Gegenteil verwandelt hat.

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