Verkehrspolizisten beenden Drogenschmuggel – Täter in Haft

A9 / PEGNITZ, LKR. BAYREUTH. Mit der Sicherstellung von über 650 Gramm Amphetamin endete am Montagabend die Schmuggelfahrt eines 30-jährigen Drogenkuriers. Der griechische Staatsangehörige aus Berlin, der seit Dienstag in Untersuchungshaft sitzt, muss nun mit einer langjährigen Haftstrafe rechnen.

Gegen 19 Uhr ging der dicke Fisch den Verkehrspolizisten aus Bayreuth ins Netz, als sie den Smart des 30-Jährigen mit Berliner-Kennzeichen auf der Autobahn A9 bei Pegnitz kontrollierten. Dabei erwies sich der Fahrer zunächst als besonders dreist, indem er den Beamten falsche Personalien angab. Die Mühe des Mannes war allerdings vergebens, da die geschulten Polizisten seine wahre Identität mit Hilfe des Polizeicomputers rasch ermitteln konnten. Damit dürfte sich auch der Grund für das verdächtige Verhalten des Durchreisenden geklärt haben, denn ihm wurde bereits Ende 2010 der Führerschein entzogen. Darüber hinaus stellten die Ordnungshüter während der Kontrolle fest, dass der Grieche vor Kurzem Betäubungsmittel konsumiert hatte.

Machete und Crystalspeed. Foto: Polizei

Dem Ganzen nicht genug, zahlte sich schließlich der Spürsinn und die Hartnäckigkeit der Verkehrspolizisten aus, als die Beamten den Smart nun genauer unter die Lupe nahmen. Zunächst fanden sie im Auto des Mannes griffbereit eine Machete mit der eindrucksvollen Klingenlänge von etwa 30 Zentimetern. Die Streifenpolizisten staunten nicht schlecht, als sie im Kofferraum des Smart ein Drogenversteck an den Tag förderten, in dem der Schmuggler die stattliche Menge von über 650 Gramm Crystal gut deponiert hatte. Noch an Ort und Stelle klickten deshalb bei dem Berliner die Handschellen.

Nach einer angeordneten Blutentnahme wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss, übernahm das Fachkommissariat der Bayreuther Kripo den Drogenschmuggler für die weiteren Ermittlungen. Gegen den Beschuldigten, der zu den Tatvorwürfen schweigt, erging am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im vorliegenden Fall erwartet den Tatverdächtigen eine Mindeststrafe von fünf Jahren, weil er zum einen ein Mehrfaches der sogenannten nichtgeringen Menge an Drogen mit sich führte und außerdem eine gefährliche Waffe bei dem Betäubungsmitteltransport griffbereit zwischen den Vordersitzen des Kleinwagens liegen hatte. Der 30-jährige Grieche aus Berlin wartet nun in einer Justizvollzugsanstalt in der Untersuchungshaft auf seine Hauptverhandlung.