Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Bamberg hin.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung. Die Abteilung Einwohnerwesen im Ordnungsamt der Stadt Bamberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Reisewilligen rechtzeitig vor Beginn der Reiszeit die Gültigkeit ihrer Dokumente prüfen sollten.
Die Fertigungszeit eines endgültigen Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert derzeit ca. drei bis vier Wochen, die eines neuen Personalausweises ca. zwei bis drei Wochen. Für Kurzentschlossene kann ein Reisepass (ePass – elektronischer Reisepass) im Expressverfahren in drei bis vier Arbeitstagen gefertigt werden. Dies sollte bei den Reisevorbereitungen bedacht werden.
Die Beantragung der Dokumente ist möglich im Einwohneramt in der Zeit von Mo.-Fr. 8.00 – 12.00 Uhr und Mo. von 14.00 – 18.00 Uhr oder in der Infothek Mo.-Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 14.00 Uhr.
Über die Antragstellung gibt auch die Passstelle gerne Auskunft unter Tel. 87-1280/-1279/-1278.