Afrikanische Schweinepest: Jeder kann etwas gegen die Ausbreitung tun

VerbraucherService Bayern

Grundsätzlich ist es verboten Lebensmittel aus sogenannten Drittländern – also Nicht-EU-Ländern – nach Deutschland einzuführen. Dazu zählen auch Souvenirs wie Fleisch, Wurst, Milch und Milchprodukte. Diese Einschränkungen wurden getroffen, damit Tierkrankheiten wie die Schweinepest, oder die Maul- und Klauenseuche nicht zur Gefahr für einheimische Tiere werden. Problematisch ist, dass sich die Afrikanische Schweinepest dennoch immer weiter ausbreitet und inzwischen auch innerhalb der Europäischen Union zu finden ist.

Die letzten Fundorte waren in Litauen, Polen und Tschechien höchstens 300 km von der bayerischen Grenze entfernt. „Die Schweinepest ist für den Menschen nicht bedrohlich, aber die Tiere können sich anstecken, bekommen hohes Fieber und sterben oder müssen getötet werden ‚Gekeult‘ wie es amtlich heißt.“, erklärt Gisela Horlemann, Ökotrophologin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Betroffen sind vor allem Haus- und Wildschweine. „Auch wenn es erlaubt ist: Wer vorbeugenden Tierschutz betreiben möchte, sollte kein Fleisch und keine Wurstbrote aus Osteuropa mitbringen, oder unterwegs wegwerfen“ so Horlemann. Mit Lebensmittel-Abfall, auch aus Mülltonnen, können sich Wildschweine sehr leicht infizieren und so die Krankheitsspirale in Gang setzen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Beratungsstelle München, 
Dachauer Straße 5, Tel. 089/596278 oder unter www.verbraucherservice-bayern.de.