Bürgerpreis für eine Gesellschaft des Respekts und der Verständigung

Mitteilung von Melanie Huml, MdL, Staatsministerin

„Mein Glaube. Dein Glaube. Kein Glaube. – Unser Land!“ Unter diesem Motto steht der Bürgerpreis 2017 des Bayerischen Landtags.

Wie die Bamberger Landtagsabgeordnete Staatsministerin Melanie Huml (CSU) mitteilt, können sich dieses Jahr ehrenamtliche Gruppen oder Bündnisse bewerben, die sich für eine Gesellschaft des Respekts und der Verständigung einsetzen. 

„Überall in Bayern und auch hier bei uns in der Region Bamberg zeigen viele ehrenamtlich Engagierte, dass gerade das gemeinsame Umsetzen von Projekten das Verständnis zwischen den verschiedenen Religionen und Weltanschauungen und damit den Zusammenhalt in unserem Land stärkt. Dem möchten wir mit dem Bürgerpreis des Bayerischen Landtags unsere Anerkennung zollen“, so Ministerin Huml.

Das diesjährige Motto „Mein Glaube. Dein Glaube. Kein Glaube. – Unser Land!“ wurde aufgrund der aktuellen Entwicklung ausgewählt. Denn nach einer Phase, in der Religionen und Weltanschauungen keine allzu große Rolle mehr zu spielen schienen, ist seit einiger Zeit eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. 

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden kulturellen Vielfalt in unserem Land bereitet das Thema vielen Menschen auch Sorgen, da oft Vorurteile und Unwissenheit im Vordergrund stehen. „Doch nur ein offenes Aufeinander-Zugehen und ein partnerschaftliches Miteinander können Schwierigkeiten lösen“, betont Huml.

Der Bürgerpreis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 8. Mai. Der Preis kann an Einzelpersonen oder gesellschaftliche Gruppen vergeben werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.buergerpreis-bayern.de.

 

2 Gedanken zu „Bürgerpreis für eine Gesellschaft des Respekts und der Verständigung

  1. „Denn nach einer Phase, in der Religionen und Weltanschauungen keine allzu große Rolle mehr zu spielen schienen, ist seit einiger Zeit eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten.“

    Ich bin der festen Überzeugung, daß Religion und Weltanschauung nicht der Grund für Gewalt und Terror waren und sind, sondern nur Vorwand. Es mag sein, daß fanatisierte Einzelne, aber auch Gruppen, an ihre „Mission“ glauben – doch die Drahtzieher, die Anstifter waren und sind an Einfluß, Macht und Vermögen interessiert, mißbrauchen ihre leichtgläubigen Anhänger.

    Welcher der radikalen Islamisten kennt denn wirklich die Inhalte des Islams? Warum befleißigen sich viele derer, die vorgeben, die christliche Leitkultur des Abendlandes zu verteidigen, einer höcht unchristlichen Intoleranz? Sie alle suchen sich wie andere Fundamentalisten auch lediglich die passend erscheinenden Fragmente „ihrer“ Religion oder Weltanschauung zusammen, ohne sie in ihrem geschichtlichen Zusammenhang und Kontext zu werten.

    Die zitierte „gegenläufige Entwicklung“ bezieht sich daher nicht auf die Bedeutung der religiösen Inhalte, sondern allenfalls auf den wieder zunehmenden Mißbrauch derselben.

  2. während man sich in Deutschland über Erdogan in der Türkei oder über die Justizreform in Polen empört,
    führt Bayern still und leise die Unendlichkeitshaft ein.
    In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft.
    In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen „drohender Gefahr“, unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem einst Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wurde, schon fast vorbildlich aus.
    Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern, länger als anderswo. Künftig aber, nach der Reform des Polizeiaufgabengesetzes, können diese 14 Tage ewig dauern; es gibt keine Höchstfrist mehr und die richterliche Kontrolle ist sehr unzureichend.
    Auch wenn die CSU im Zusammenhang mit dem Gefährder-Gesetz immer wieder über Terroristen oder Extremisten spricht, tauchen diese Begriffe in den konkreten Gesetzesänderungen nicht auf. Das Gefährder-Gesetz kann somit auf jede beliebige Person im Freistaat angewendet werden. Dass sich angesichts dessen, wozu die Polizei so ermächtigt wurde, bei der Opposition kaum Protest regte, ist bemerkenswert.
    Jede Diktatur wird wohl jetzt vor Neid erblassen, ob der Möglichkeiten die Bürger wegzusperren und zu terrorisieren wie es jetzt in Bayern möglich ist!

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