Bamberger Arbeitslosen- und Armutsinitiative: Unsachgemässe Höchstgrenzen – Stadt Bamberg schröpft HartzIV-ler bei den Kosten der Unterkunft (KdU)

Bamberger Arbeitslosen- und Armutsinitiative (AuA)

Hartz-IV-ler und Bezieher von Grundsicherung (Sozialhilfe) haben in unserem Staat Anspruch auf den Lebensgrundbedarf. Auch die „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind“, so ist es in § 22 Sozialgesetzbuch II vorgeschrieben. Weiterlesen