Polizeieinsatz gefilmt und Widerstand geleistet

Lampenschirm aus ehemaliger Jugendherberge geklaut

Am Freitag, in der Zeit von 12 Uhr bis 19.30 Uhr, stieg der bislang unbekannte Täter mittels einer Leiter ins 1. Obergeschoss der früheren Jugendherberge am Oberen Leinritt. Dort montierte dieser einen Lampenschirm ab.

Der Entwendungsschaden sei eher gering, es sei jedoch damit zu rechnen, dass der Mann erneut in das Gebäude gelangt. In diesem Bezug wird um Mitteilung etwaiger Beobachtungen gebeten.

Beifahrertüre am Golf eingetreten

Bereits am Freitagmorgen um 9.15 Uhr trat ein Mann mit dem beschuhten Fuß in der Franz-Ludwig-Straße 21 in Bamberg gegen die rechte vordere Beifahrertüre des dort geparkten schwarzen VW-Golf und verursachte Schaden in Höhe von 500 Euro.

Der Täter sei 45 Jahre alt, von der Figur her hager, ca. 170 cm groß und hatte glatte, schwarze Haare. Von der Erscheinung her sei der Mann eher Südländer.

Auffällig sei gewesen, dass dieser eine blaue Arbeitsjacke trug und dass er eben zierlich wirkte.

Nachdem der Mann bei Ausführung der Tat laut schrie und anscheinend schimpfte, lief er in Richtung Luitpoldbrücke davon.

Die sofort eingeleitete Fahndung nach dem Täter verlief ohne Feststellung.

Wer kann Hinweise auf den Täter geben?

Aufzug in Asylbewerberheim ging kaputt

Nach ersten Ermittlungen stemmte ein 10-jähriger Junge aus der Asylbewerberunterkunft im Norden Bambergs die Türe in den Aufzug auf und ging mit weiteren Kindern hinein. Immer wieder fuhren sie mit dem Aufzug auf und ab, bis er nicht mehr funktionierte. Die letztendliche Ursache für den technischen Defekt muss noch geklärt werden.

Polizeieinsatz gefilmt und Widerstand geleistet

Am frühen Samstagmorgen sollte eine Person am Schönleinsplatz kontrolliert werden. Der 29-jährige Student verweigerte die Personalienangabe und begann damit, die Zivilpolizisten zu filmen. Er wurde belehrt, dass dies so nicht erlaubt ist und eine Straftat darstellt, dennoch machte der Mann unbeeindruckt weiter.

Als nun sein Handy sichergestellt werden sollte, leistete der Mann Widerstand, sodass er festgenommen werden musste.

Die Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wird erstellt.

Notruf der Polizei und Feuerwehr lahmgelegt

Der 30-jährige Freund des zuvor genannten 29-jährigen Studenten war mit der Festnahme dessen nicht einverstanden und wählte ununterbrochen beide Notrufnummern, sodass weitere Anrufer telefonisch nicht mehr durchkamen. Auch die Belehrung durch die Notrufannehmer bewirkte nichts, sodass eine Polizeistreife den Mann suchte. Als er durch die Streife erkannt wurde, versuchte der Mann zu Fuß zu flüchten, er konnte jedoch eingeholt und festgenommen werden. Er wurde zur Unterbindung weiterer Straftaten in Sicherheitsgewahrsam genommen.

Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Gegenstände konnten letztlich Rauschmittel sichergestellt werden!

Der Mann erhält die Strafanzeige wegen Missbrauch von Notrufen und wegen des Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz!

Schlangenlinien mit Fahrrad

Am Samstagfrüh um 2.12 Uhr fuhr ein 25-jähriger Student in Bamberg mit seinem Fahrrad und dies in massiven Schlangenlinien durch die Obere Königstraße.

Als er durch die Polizeistreife angehalten werden sollte, überfuhr er flüchtend rot zeigende Ampeln. Als er eingeholt und angehalten werden konnte, wurde bei dem freiwilligen Alkotest 0,61 mg/l Atemalkohol festgestellt.

Nach der Blutentnahme im Krankenhaus konnte der Mann wieder entlassen werden.

Die Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr folgt.

Im Rausch gegen Glastüre gesprungen

Am Samstagnacht gegen 1 Uhr fiel ein 37-jähriger nigerianischer Asylbewerber in einem Schnellrestaurant am Bahnhof auf, als dieser im Gastraum gegen die Glastüre sprang, sodass diese splitterte. Die Polizeistreife musste den stark alkoholisierten Mann in Gewahrsam nehmen und ausnüchtern.

Der Sachschaden an der Glastüre wird auf 350 Euro geschätzt.

 

2 Gedanken zu „Polizeieinsatz gefilmt und Widerstand geleistet

  1. das einen Polizeieinsatz filmen eine Straftat ist und nicht erlaubt ist, klingt für mich nach Diktatur, um vorzubeugen wenn sich was ereignet das Bilder auftauchen könnten

    • In de Zusammenhang erinnere ich mich, daß die Polizei ohne Anlaß vor einiger Zeit die „critical mass“ in Bamberg gefilmt hatte – was nicht zulässig war. Denn critical mass, das ist weithin bekannt, tut nichts anderes als unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln die Straße per Fahrrad zu nutzen. Lichtbild- und Filmaufnahmen durch die Polizei aber dürfen nur bei begründetem Verdacht auf Rechtsverstöße hin angefertigt werden.

      Es ist allzu offensichtlich, daß die Maßnahme allein der Einschüchterung dienen sollte. Denn viele Rechte, die Radfahrer haben, werden weder durch etliche Autofahrer noch viele Poizeibeamte anerkannt: Fahren auf der Fahrbahn neben nicht benutzungspflichtigen oder unbenutzbaren Radwegen, Fahren mit ausreichendem Seitenabstand zum Fahrbahnrand und anderes mehr.

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