Scharf auf Gummibären

Scharf auf Gummibären

Bamberg. In einem Discounter in der Pödeldorfer Straße riss am Freitagnachmittag ein 25-jähriger Kunde eine Packung Gummibären im Wert von 0,99 Cent auf und verzehrte diese zum Teil vor Ort. Den Rest steckte er in seine Jackentasche und verließ den Einkaufsmarkt, ohne die Ware zu bezahlen. Eine Anzeige wegen Ladendiebstahl ist die Folge.

Vorfahrt missachtet

Bamberg. Eine 48-jährige Autofahrerin befuhr am Freitagmorgen mit ihrem Pkw die Trimbergstraße in Richtung Gabelsbergerstraße und wollte die Kreuzung geradeaus überqueren. Hierbei übersah sie den von rechts kommenden, vorfahrtsberechtigten Pkw eines 26-Jährigen und es kam zum Zusammenstoß im Kreuzungsbereich. Die 48-Jährige wurde leicht verletzt, an den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von 6000 Euro.

Fußgängerin schwer verletzt

Bamberg. Schwer verletzt wurde eine 82-jährige Fußgängerin, die am Freitag gegen 10.15 Uhr die Hainstraße überqueren wollte. Ein 67-jähriger Autofahrer übersah aufgrund der tiefstehenden Sonne die Frau und erfasste diese. Die 82-Jährige wurde auf die Fahrbahn geschleudert und erlitt hierbei u.a. eine Fraktur der linken Schulter und ein Schädelhirntrauma.

Ein Gedanke zu „Scharf auf Gummibären

  1. Zu: „Fußgängerin schwer verletzt“

    Nein! Der Autofahrer übersah die Frau nicht wegen der tiefstehenden Sonne, sondern, weil er für die Sichtverhältnisse zu schnell gefahren war (§3, Abs. 1, Satz 2 der StVO).

    Überdies hätte der Fahrer gemäß §3, Abs. 2a der StVO gegenüber der betagten Fußgängerin „insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft“ besondere Rücksichtnahme an den Tag legen müssen, so „dass eine Gefährdung ausgeschlossen“ gewesen wäre.

    Wann endlich akzeptiert die Polizei in ihrer Unfallberichterstattung, daß Autofahrer im Verhalten gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern die Verkehrsregeln zu beachten haben und Unfälle, die aus Nichtbeachtung entstehen, keineswegs auf höherer Gewalt beruhen?

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