Mietpreisbremse gilt nun auch in Bamberg

Mitteilung der Stadt Bamberg

„Stadt Bamberg hat angespannten Wohnungsmarkt“

Der Ministerrat hat am 10.11.2015 die Aufnahme der Stadt Bamberg in die Wohnungsgebieteverordnung (WoGeV) beschlossen. Somit gelten für Bamberg ab 1.1.2016 die Regelungen für Kündigungsbeschränkung nach Wohnungsumwandlung sowie die Mietpreisbremse. Die Kappungsgrenzesenkeverordnung, die vom Stadtrat beschlossen wurde, gilt weiterhin.

Die Stadt Bamberg hatte sich am 24.9.2015 erneut an das Bayerische Staatsministerium der Justiz gewandt, mit der Aufforderung die Stadt Bamberg doch noch in die Gebietskulisse der Wohnungsgebieteverordnung aufzunehmen. In dem Schreiben an das zuständige Ministerium hat die Stadt Bamberg ausführlich und durch aktuelle Tatsachen belegt, dass in Bamberg auch weiterhin ein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Das Justizministerium hat nun eine neue Bewertung vorgenommen und dem Ministerrat die Einbeziehung der Stadt Bamberg in alle drei Gebietskulissen der künftigen Verordnung – Senkung der Kappungsgrenze, Verlängerung der Kündigungsbeschränkung nach Wohnungsumwandlung und Mietpreisbremse – vorgeschlagen.

Aus Sicht der Stadt Bamberg hat sich die Wohnungsmarktsituation allein durch die Zunahme der Einwohnerzahl seit dem Stichtag der Erhebung zur Wohnungsversorgung in den Gemeinden verschärft: Zum Stichtag am 9.5.2011 waren in Bamberg mit Hauptwohnsitz 70.635 Personen gemeldet. Am 16.9.2015 wohnten nach eigener Fortschreibung der Stadt Bamberg bereits 73.063 Personen in Bamberg. Diese Steigerung von 2.428 Einwohnern wurde nicht von einer ebenso hohen Baufertigstellungsquote an Wohnungen begleitet. Die Bruttoneubaurate beträgt in Bamberg seit vielen Jahren ca. 250 Wohneinheiten pro Jahr.

Der Wunsch in der Stadt Bamberg zu wohnen, ist jedoch nach wie vor ungebrochen. Die Attraktivität der Stadt steigert die Nachfrage und die Stadt reagiert darauf mit der Entwicklungen von interessanten Neubauflächen.

Ein weiteres Indiz für einen angespannten Wohnungsmarkt sind die deutlich über dem Bundesdurchschnitt oder der Inflationsrate steigenden Mieten in Bamberg. Die Mietsteigerungsraten sind belastend und werden nur durch die von der Stadt Bamberg beschlossene Kappungsgrenzesenkeverordnung abgemildert.

Durch den vorzeitigen Erwerb der ehemaligen Pines-Housing-Area – einer Teilfläche aus dem Konversionsareal – durch die Stadtbau GmbH als städtische Wohnungsbaugesellschaft von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben können in einem ersten Schritt bereits zum 1.2.2016 voraussichtlich in zunächst drei von insgesamt acht Gebäuden 39 größere Wohnungen den Bamberger Bürgern zur Verfügung gestellt werden, die restlichen fünf Gebäude sollen dann schrittweise, nach Sanierungsabschluss, in 2016 folgen. Bamberg wurde ursprünglich auch deswegen nicht als problematischer Wohnungsmarkt eingestuft, weil die positiven Zukunftsperspektiven durch die anstehende Konversion eine Entspannung des Wohnungsmarktes erwarten ließen. Aufgrund der Diskussionen, welche Rolle aufgegebene Kasernenareale bei der Bewältigung der Flüchtlings- und Asylproblematik spielen sollen, war aber hier eine erneute Bewertung vorzunehmen. Ziel der Stadt Bamberg ist es weiterhin, schnell bezahlbaren Wohnraum auf dem Konversionsgelände, über das ehemalige Areal der Pines-Housing hinaus, beispielsweise im Bereich Lindenanger, verfügbar zu machen. „Hierbei spielt die Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern vom 14.8.2015, wonach die Stadt Bamberg bis zum 31.1.2016 weite Teile des Konversionsgeländes erwerben können soll, weiterhin eine wichtige Rolle. Es wird aber zu prüfen sein, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen auf dem Konversionsgelände, wie die geplante Ansiedlung der Bundespolizei und die Erweiterung der Unterkunft für Flüchtlinge, auf die Wohnungssituation haben wird“, so Oberbürgermeister Andreas Starke.

Ein Gedanke zu „Mietpreisbremse gilt nun auch in Bamberg

  1. Gratulation! Jetzt, wo das Mietkind in den ganz tiefen Brunnen gefallen ist, will man den bereits beendeten Fall (oder besser Steigung), bremsen.

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