Sandkirchweih – mit Spaß und Vernunft

Stadtjugendamt gibt Informationen zum Jugendschutz

Die Sandkirchweih, Bambergs größtes Volksfest, steht vor der Tür. Für Viele ein Anlass mit Freunden und Bekannten ausgiebig zu feiern. Auch Jugendliche wollen an diesen Tagen zu Recht Spaß haben. Neugierde und der Druck innerhalb der Clique verleiten jedoch vor allem Jüngere dazu, sich zu überschätzen und die Gefahren des übermäßigen Alkoholkonsums zu unterschätzen.

In diesem Zusammenhang weist das Jugendamt auf die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes hin. Nach dem Jugendschutzgesetz darf in Gaststätten und in der Öffentlichkeit keinerlei Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Ebenso ist unter 16-Jährigen der Konsum von alkoholhaltigen Getränken verboten. Einzige Ausnahme: Jugendliche ab 14 Jahren können Bier, Wein und Sekt trinken, wenn sie von ihren Eltern begleitet werden. Desweiteren dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. In dieser Altersgruppe ist auch der Konsum von Hochprozentigem untersagt.

Das Jugendschutzgesetz richtet sich ausschließlich an Erwachsene, insbesondere an Gewerbetreibende, und sanktioniert nicht das Fehlverhalten der Jugendlichen, sondern die Verstöße der Erwachsenen.

Auf frei zugänglichen, nicht gastronomisch genutzten Flächen, können sich Kinder und Jugendliche auch im Kirchweihgebiet jederzeit frei aufhalten. Hier ist es grundsätzlich die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass sie nicht in Gefahr geraten. Dabei sollten Eltern im Vorfeld mit ihren Kindern über das Thema Alkoholkonsum und dessen Risiken sachlich sprechen. Auch wenn Jugendliche das gerne bestreiten: Eltern haben einen großen Einfluss auf das Trinkverhalten ihrer Kinder. Deshalb empfiehlt es sich verbindliche Absprachen für den Kirchweihbesuch zu treffen. Gut informierte Kinder und Jugendliche sind auf jeden Fall besser geschützt, da sie mögliche Gefahren besser einschätzen können und wissen, was noch ok ist und was nicht.

Weitere Informationen zum gesetzlichen Jugendschutz finden sich unter www.jugendamt.bamberg.de.