Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst

Buchenwald bei Ebrach. Foto: Erich Weiß

Buchenwald bei Ebrach. Foto: Erich Weiß

Mitteilung der Regierung von Oberfranken

Geschützter Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“; Aufhebungsverfahren abgeschlossen

Das Verfahren zur Aufhebung der Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ ist inhaltlich abgeschlossen. Die Aufhebungsverordnung der Regierung von Oberfranken wird am 25.8.2015 in deren Amtsblatt erscheinen und am 1.9.2015 in Kraft treten.

Das vom Landratsamt Bamberg ausgewiesene Schutzgebiet ist kein Landschaftsbestandteil im Sinne Bayerischen Naturschutzgesetzes und die Verordnung des Landratsamts ist damit nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 29 Bundesnaturschutzgesetzes gedeckt. Da die Verordnung des Landratsamtes daher rechtswidrig ist, ist sie zur Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse aufzuheben.


Mitteilung des Bund Naturschutz

BUND NATURSCHUTZ KRITISIERT SKANDALÖSE AUFHEBUNG DES WALDSCHUTZGEBIETES IM STEIGERWALD

KLAGE GEGEN BUNDESWEIT NEGATIVEN PRÄZEDENFALL IN VORBEREITUNG

Der BUND Naturschutz in Bayern kritisiert die Aufhebung des Waldschutzgebietes „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ durch die Regierung von Oberfranken scharf. „Dies ist ein einmaliger, skandalöser Vorgang in der bayerischen und deutschen Naturschutzgeschichte“, so BN-Landesvorsitzender Hubert Weiger. Nicht aus fachlichen Gründen sondern aufgrund politischen Drucks von Landtag und Staatsregierung unter der Verantwortung von Ministerpräsident Horst Seehofer würde ein Hoffnungszeichen für den Schutz alter Wälder mit ihrer Artenvielfalt einkassiert“, so Weiger. „Wir bedauern, dass mit dieser Entscheidung wieder eine Eskalation der Situation im Steigerwald droht, nachdem wir als BN zusammen mit unseren Partnern mit vielen hundert Veranstaltungen für eine Versachlichung und die Chancen eines Nationalparks und Weltnaturerbes geworben haben“, so BN-Landesbeauftragter Richard Mergner.

„Wir rufen die Bevölkerung dazu auf, sich schützend vor „ihren“ Wald zu stellen, denn es geht um Staatswald als Wald der Bürger“, so Mergner.

BUND Naturschutz und Partner bereiten Klage vor

Der BN bereitet zusammen mit Partnerverbänden eine Klage gegen die Außerkraftsetzung des Schutzgebietes vor, die beim dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht wird.

Der BN hat im Rahmen der Anhörung dazu eine umfangreiche Stellungnahme bei der Regierung von Oberfranken eingereicht, mit der sämtliche angeführten Aufhebungsgründe widerlegt wurden. Der BN hat zudem eine rechtliche Sicherstellung beantragt, weil hochrangige Schutzgüter im vormaligen Schutzgebiet durch den jetzt wieder zulässigen Holzeinschlag bedroht sind.

Waldnaturschutzjahr 2015 á la Bayern: Waldschutzgebiet wird geopfert

„Selbst in den ökologisch wertvollsten Wäldern, die es in Bayern noch gibt, soll die Holznutzung auf dem allergrößten Teil Vorrang haben und der Naturschutz wird auf kleinste „Inseln“ abgedrängt“ so BN-Waldreferent Ralf Straußberger. Dieser Vorgang entlarve das von der Staatsregierung ausgerufene Waldnaturschutzjahr 2015 als reine PR-Kampagne, bei der es nur um „warme Worte“ für den Waldnaturschutz gehe. In der Realität gehe es darum das größte Naturwaldschutzgebiet Bayerns nach den beiden Nationalparken, d.h. mehr Waldschutz zu zugunsten der Holznutzung zu opfern. Der BN sieht damit Bayern in der aktuellen Waldschutzpolitik als Schlusslicht unter den Bundesländern an.

Klare Voten für Erhalt des Schutzgebietes

Der Naturschutzbeirat bei der Regierung von Oberfranken hatte mit 6: 3 Stimmen klar gegen die Aufhebungspläne und damit für den Erhalt des Schutzgebietes gestimmt. Noch deutlicher fiel das Votum bei den 52 Stellungnahmen aus: hier sprachen sich 42 für den Erhalt und nur 10 für die Aufhebung des Schutzgebietes aus. „Wir sehen mit großer Sorge, dass in Bayern weder die Qualität noch die Anzahl der kritischen Stellungnahmen beachtet wird ist, sondern sich reine Machtpolitik über das Recht stellen will“, so Weiger.

2 Gedanken zu „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst

  1. … zum Erfüllungsgehilfen der Münchner Zentralmacht in persona Seehofer& Eck machen lässt. Die Aushebung des geschützten Landschaftsbestandteils wird rechtlich nicht zu halten sein. Die Klatsche erhält die Bezirksregierung in Bayreuth, verursacht durch einen machtgeilen Provinzfürsten.
    Seehofer & Co. haben nicht bemerkt, dass sich der Wind inzwischen gewendet hat und in allen Online-Umfragen sich über 80% der Stimmen für eine Unterschutzstellung des nördlichen Steigerwaldes aussprechen. Seehofer hat einmal versprochen, nicht gegen den Willen der Bevölkerung zu tun – nun tut er es! Wieder ein gebrochenes Wahlversprechen!

  2. In der Ressortverantwortung des seinerzeitigen Bundeslandwirtschaftsministers, Horst Seehofer (CSU), hatte die Bundesrepublik Deutschland versprochen, 5% ihrer Waldfläche unter Totalschutz zu stellen. In der Regierungsverantwortung des jetzigen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer (CSU), steht der Freistaat Bayern in dieser Frage als hoffnungslos abgeschlagenes Schlußlicht da und blamiert sich vor der internationalen Öffentlichkeit.

    Der Kreistagsabgeordnete Heinrich Rudrof (CSU) hatte mit seiner Stimme zu der übergroßen Mehrheit beigetragen, mit welcher das Gremium den seinerzeitigen Landrat, Herrn Dr. Denzler (CSU), aufforderte, den Hohen Buchener Wald als Schutzbegiet auszuweisen. Der Landtagsabgeordnete Heinrich Rudrof (CSU) hat dank seiner Stimme die skandalöse Gesetzesänderung mitzuverantworten, welche die Aufhebung des Schutzgebiets Hoher Buchener Wald zum Ziel hatte.

    Der Staatssekretär Gerhard Eck (CSU) und die von ihm angeführte Holzeinschlaglobby wurden wiederholt ertappt, als sie mit offenkundig wahrheitswidrigen Behauptungen versuchten, die Bevölkerung gegen die Unterschutzstellung des Waldes einzunehmen.

    Es bleibt nur zu hoffen, daß die Gerichte diesem Treiben alsbald ein Ende machen. Sonst unterscheidet uns von einer Bananenrepublik allenfalls noch das Klima – und selbst das dank der umweltzerstörerischen Politik der Bundes- wie der Landesregierung wohl nicht mehr lange.

    Dabei fällt mir ein: Das „C“ im Parteinamenskürzel sollte doch einmal für „Christlich“ stehen. Wie meinte noch Papst Johannes Paul II. im Jahre des Herrn 1991 in seiner Enzyklika Centesimus annus? „Es ist Aufgabe des Staates, für die Verteidigung und den Schutz jener gemeinsamen Güter, wie die natürliche und die menschliche Umwelt, zu sorgen, deren Bewahrung von den Marktmechanismen allein nicht gewährleistet werden kann. Wie der Staat zu Zeiten des alten Kapitalismus die Pflicht hatte, die fundamentalen Rechte der Arbeit zu verteidigen, so haben er und die ganze Gesellschaft angesichts des neuen Kapitalismus nun die Pflicht, die gemeinsamen Güter zu verteidigen, die unter anderem den Rahmen bilden, in dem allein es jedem einzelnen möglich ist, seine persönlichen Ziele auf gerechte Weise zu verwirklichen.“

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