Mehr als 8 Prozent der Bamberger werden vom Mindestlohn profitieren

DGB

Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut Berechnungen des DGB-Bamberg müssen zurzeit in der Stadt Bamberg etwa 2.600 Vollzeitbeschäftigte und im Landkreis Bamberg etwa 1.800 mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat). Das heißt: 8 Prozent der insgesamt ca. 32.000 Vollzeitbeschäftigten in Bamberg werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren. Für den Landkreis bedeutet dies, dass sich etwa 7,5 Prozent der insgesamt etwa 23.500 Vollzeitbeschäftigten auf den Mindestlohn freuen können.

Der DGB geht davon aus, dass bei den 13.500 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten in Bamberg und insbesondere bei den 11.600 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Landesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.

Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch in Bamberg. Während 5,2 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer in Bamberg brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 13,8 Prozent. Im Landkreis Bamberg liegt der Anteil bei den Männern bei 3,5 Prozent, bei den Frauen ist er deutlich höher mit fast 19 Prozent.

DGB-Regionsgeschäftsführer Mathias Eckardt ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. „Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird“, sagt Mathias Eckardt. Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so der DGB-Vertreter. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Mathias Eckardt weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.

Mehr Informationen zum Mindestlohn unter www.mindestlohn.de

Quelle: Berechnungen des DGB-Bamberg

Quelle: Berechnungen des DGB-Bamberg

Grundlage der DGB-Berechnungen: Rein rechnerisch müssten alle Vollzeitbeschäftigten, die bisher bei einer 39-Stunden-Woche und im Schnitt 4,35 Arbeitswochen weniger als 1.442 Euro brutto im Monat erhalten haben, bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro mehr verdienen. Nach der amtlichen Entgeltstatistik verdienten in Lübeck bisher 1.946 Vollzeitbeschäftigte weniger als 1.400 Euro brutto im Monat. Bei den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung werden aber auch einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge, Gefahrenzulagen etc. anteilig berücksichtigt. Da auch Beschäftigte im Niedriglohnbereich teils in den Genuss der genannten Zuschläge wie bei Überstunden kommen und zum Teil auch länger arbeiten, gehen die DGB-Berechnungen von einer Verdienstgrenze von 1.500 Euro brutto im Monat aus.