Wählen Sie! Ob mit altem oder neuem Stimmzettel – Ihre Stimme gilt!

Redaktion

Die Umtauschaktion der alten, fehlerhaften Wahlzettel verunsichert viele Bürger. Die Verlautbarungen aus dem Wahlamt der Stadt Bamberg sind zwar zahlreich, aber nicht ganz eindeutig. Seitens der Stadt wird eindringlich darauf gedrängt, dass die Bürger den alten Wahlzettel umtauschen und dazu das Wahlamt aufsuchen sollen. Körperlich beeinträchtigten Menschen wird angeboten, dass Mitarbeiter der Stadt die neuen Wahlunterlagen persönlich vorbeibringen und dabei den alten Wahlzettel vernichten. Und solche, die sich andernorts aufhalten?

Unklare Formulierungen sorgen für Verunsicherung

Erstmals wird der Eindruck erweckt, dass die alten Wahlzettel ungültig sind. Ist das wirklich so? Auf der Internetseite der Stadt Bamberg heißt es: „Wenn Sie dennoch von Ihrem Umtauschrecht nicht Gebrauch machen wollen, können Sie auch auf den alten Unterlagen abstimmen. Die Stimmen werden ausgezählt und fließen in das Wahlergebnis ein. Sie sind also nicht verloren.“ Der Ausdruck „fließen in das Wahlergebnis ein“ verleitet viele Menschen zu Spekulationen. Eindeutig wäre es, wenn es hieße: „die Stimmen werden ausgezählt und sind gültig.“ Zu dieser klaren Formulierung hat sich die Stadt nicht durchgerungen.

Wozu der Aufwand?

So oder so, die Stadt Bamberg und sein Wahlamt befürchten Wahlanfechtungen nach der Wahl. Bei einer erfolgreichen Wahlanfechtung müssen die Bamberger aber nochmals wählen gehen, egal ob sie auf dem altem oder neuen Stimmzettel ihre Briefwahl zum 16.3. abgegeben haben.