Die Qual der Wahl: Vier Stimmzettel für jeden Wähler

Pressemitteilung aus dem Landratsamt Bamberg

Der Tag der Entscheidungen steht bevor. Am Sonntag, 16. März sind über 117.000 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis aufgerufen, für die nächsten sechs Jahre den Landrat, 60 Kreisräte, 34 Bürgermeister und 566 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Für diese insgesamt 661 Mandate bewerben sich landkreisweit 3.494 Kandidaten.

Über 2.000 Wahlhelfer im Einsatz

Infolge der hohen Zahl an Wahlberechtigten ist auch die Zahl der Wahl- und Briefwahlvorstände relativ groß. So wurden in den 36 kreisangehörigen Gemeinden 186 Stimmbezirke mit ihren Wahlvorständen eingerichtet und zusätzlich noch 89 Briefwahlvorstände gebildet, die die stetig zunehmende Zahl der eingegangenen Wahlbriefe auszählen. Zuzüglich der Wahlleiter und Mitarbeiter in den Verwaltungen sind demnach allein im Landkreis Bamberg weit mehr als 2.000 Wahlhelfer im Einsatz, um die Kommunalwahlen ordnungsgemäß abzuwickeln.

Abstimmung von 8 bis 18 Uhr

Wie üblich haben sämtliche Wahllokale am Sonntag durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Unmittelbar danach folgt die Stimmenauszählung, Ermittlung und Zusammenstellung der Wahlergebnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge Bürgermeister-, Landrats-, Gemeinderats- und Kreistagswahl. In der Wahlnacht werden in den Gemeinden zumindest die Ergebnisse der Bürgermeister- und der Landratswahl ermittelt und als Schnellmeldung an das Team von Landkreiswahlleiterin Birgit Ramming-Scholz beim Landratsamt durchgegeben. Anschließend folgt in den Gemeinden zumeist noch die Auszählung der Gemeinderatswahl.

Trotz Einsatz moderner EDV-Auswertungsverfahren in allen Landkreisgemeinden steht das Ergebnis der sieben Wahlvorschläge zur Kreistagswahl in der Mehrheit der Kommunen erst im Laufe des Montags nach dem Wahlsonntag fest, während die neuen Kreisräte frühestens am Mittwochnachmittag konkret ermittelt sind. Alle Gewählten fordert dann der jeweilige Wahlleiter auf, binnen Wochenfrist ihre schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl abzugeben. Dies bedeutet, dass die geprüften endgültigen Gemeinderats- und Kreistags-Ergebnisse vom betreffenden Wahlausschuss auch erst frühestens eine Woche nach dem Wahltag festgestellt und veröffentlicht werden.

Bürgermeisterwahl

Von den 34 zu wählenden Bürgermeistern – ausgenommen sind hier nur Breitengüßbach und Rattelsdorf – werden in der neuen, bis 2020 dauernden Amtsperiode 20 berufsmäßig und 14 ehrenamtlich in ihrer Gemeinde tätig sein. Unabhängig von der Zahl der Bewerber ist die eigentliche Wahl für den Wähler weitgehend problemlos, weil er auf dem gelben Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl lediglich eine Stimme vergeben kann. Kandidieren mehrere Bewerber, kreuzt der Wähler nur einen der vorgedruckten Kandidaten an, nimmt aber keinesfalls Streichungen oder handschriftliche Ergänzungen vor. In 11 Gemeinden steht jeweils ein einziger Bewerber zur Wahl. Hier können die Wahlberechtigten entweder den vorgedruckten Kandidaten wählen oder in dem freien Feld des Stimmzettels eine andere wählbare Person namentlich eintragen. Wird der Stimmzettel ungekennzeichnet, also leer abgegeben, ist er ungültig.

Landratswahl

Obwohl bei der Landratswahl diesmal sechs Wahlvorschläge vorliegen, kann der Wähler seine Stimme auch hier nur an einen Kandidaten vergeben. Sonstige handschriftliche Ergänzungen, Zusätze oder die Benennung anderer Bewerber sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

Gemeinderats- und Kreistagswahl

Schwieriger ist die Stimmvergabe bei der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags, da hier weitaus mehr Stimmen vergeben werden. Wie viele Stimmen der Wähler hat, ist aus der Überschrift jedes Stimmzettels ersichtlich. Beim Kreistag sind dies im Landkreis Bamberg 60 Stimmen, bei der Gemeinderatswahl im Normalfall so viele, wie Gemeinderäte zu wählen sind.

Am einfachsten ist das Ankreuzen einer Liste in der Kopfleiste des Gemeinderats- oder Kreistags-Stimmzettels. Mit diesem Listenkreuz vergibt der Wähler alle Stimmen direkt an die von ihm angekreuzte Partei oder Wählergruppe. Daneben hat er auch die Möglichkeit, nur Einzelstimmen zu vergeben. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird und kein Kandidat mehr als drei Stimmen erhält, auch wenn er mehrfach im Wahlvorschlag aufgeführt ist. Gerade die Einzelstimmvergabe führt jedoch oft dazu, dass Stimmen „verschenkt“ werden. So wurden 2002 allein bei der Kreistagswahl von den Wählern 728.885 Stimmen nicht vergeben, was einem Anteil von über 16 Prozent der gültigen Gesamtstimmen im Kreisgebiet entspricht. Dies kann der Wähler vermeiden, indem er zusätzlich zu seinen vergebenen Einzelstimmen noch ein Listenkreuz macht. Wurden etwa bei der Kreistagswahl nicht alle 60 Stimmen einzeln vergeben, erhält durch das Listenkreuz der entsprechende Wahlvorschlag die restlichen Stimmen. Beim Vergeben von Einzelstimmen ist der Wähler zudem nicht an eine Liste gebunden. Vielmehr kann er panaschieren, also seine Stimmen Bewerbern auf verschiedenen Wahlvorschlägen geben. Hauptsache ist, dass die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird, da dann der Stimmzettel insgesamt ungültig wäre.

Ergebnisse der Wahlen

Die ersten Wahlergebnisse aus dem Landkreis Bamberg können am Wahlabend ab ca. 18:30 Uhr im Internet unter www.landkreis-bamberg.de/Wahlen-und-Abstimmungen abgerufen werden.