Planungen Wolfsschlucht: Wie konnte der OB 300.000 Euro ausgeben?

Redaktion

Jugendherberge Wolfsschlucht. Foto: Erich Weiß

Im November 2012 nahm mit der Vollsitzung im Stadtrat die Diskussion um die Wolfsschlucht ihren Anfang (Die Wolfsschlucht bleibt eine Herberge). Damals beschloss man Planungskosten von 50.000 € für deren Sanierung (Punkt 5), die im Haushalt 2013 eingearbeitet werden sollten. Nun wurden daraus 300.000 €, nachdem das Bamberger Architekturbüro gleisner mahnel architekten und eines Landschaftsplaners die unterschiedlichen Nutzungen als Gästehaus (Kosten 5,5 MIO €), Jugendherberge (5,7 MIO €) und Schullandheim (5,9 MIO €) durchspielte. Inklusive Planungen zu einem rückwärtigen Erweiterungsbau in den Hang hinein (siehe Plan unten, rot angelegt) und einem Bootsanlegesteg an der Regnitz für „kleine Events“. Ein lukrativer Auftrag, exklusiv und entsprechend teuer. Und das für ein Gelände abseits jeglicher Verkehrsanbindung, am kühlen Nordhang gelegen, selbst der Ruderverein, dem ab 1924/25 das Gebäude ursprünglich als Bootshaus diente, hat mit dem Bootshaus wenige Meter regnitzabwärts eine neue Heimat bevorzugt.

Wolfsschlucht Erdgeschoss Variante 1 Gästehaus (ohne Neubauteil). Plan: gleisner mahnel

Wolfsschlucht Obergeschosse Variante 1 Gästehaus (ohne Neubauteil). Plan: gleisner mahnel

Das hat nun die GAL bemängelt und den Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt (PM unten). Dies wiederum erregt den Bamberger Oberbürgermeister, der prompt reagierte und die Vorwürfe der GAL zurückweist (PM ganz unten). Tatsächlich wurde vom Stadtrat eine Sonderrücklage über 750.000 € gebilligt, in die auch 60.000 € vom nicht stattgefundenen Bürgerbegehren einfließen sollten (Noch mehr als die Jugendherberge Wolfsschlucht steht der Ruf Bambergs auf dem Spiel). Diese Gelder sollten allerdings für die Modernisierung zur Verfügung stehen, Planungskosten waren ja bereits extra ausgewiesen. Eine großzügige Posten-Verschiebung?

GAL-Mitteilung

Pläne für Wolfsschlucht-Sanierung beschäftigen den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Planungsvorschläge für eine Sanierung bzw. einen Umbau der Jugendherberge Wolfsschlucht werden nun das Rechnungsprüfungsamt beschäftigen. Auf Vorschlag von GAL-Stadtrat Peter Gack gab der Rechnungsprüfungsausschuss eine solche Prüfung in Auftrag.

Wie bekannt beauftragte der Stadtrat im Sommer die Verwaltung, Sanierungspläne vorzulegen, um das städtische Gebäude in der Wolfsschlucht künftig wieder als Jugendherberge, Jugendgästehaus oder Landschulheim zu nutzen. Vor kurzem wurden dem Stadtrat dann drei Sanierungsvarianten präsentiert. Dass lediglich die Pläne inklusive Kostenschätzung bereits 300.000 Euro kosteten, überraschte bei der Vollsitzung alle Fraktionen und sorgte für Missstimmung.

Allein schon die Tatsache, dass der Oberbürgermeister eigenmächtig und ohne Stadtratsbeschluss über eine Vergabe in Höhe von 300.000 Euro verfügte, ist nach Ansicht des finanzpolitischen GAL-Sprechers Gack rechtlich nicht korrekt. „Zumal im Haushalt für diesen Zweck nur 50.000 Euro eingestellt waren“, ergänzt Gack. „Woher nimmt Oberbürgermeister Starke also die fehlenden 250.000 Euro?“ fragt er.

Fraglich ist außerdem, ob bei dieser Summe nicht europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. „Es wäre also sehr interessant, zu erfahren, warum hier so plötzlich so viel Geld so schnell vergeben wurde, während doch bei anderen Projekten mit nur einem Bruchteil an Kosten oft ein knausriges Gezerre mit der Verwaltung entsteht“, so Gacks Kommentar.

Mitteilung des Oberbürgermeisters

Die Stadtverwaltung hat die Vorwürfe der GAL-Stadtratsfraktion zur „Wolfsschlucht“, die diese in ihrer Medieninformation vom 9. Oktober 2013 erhoben haben, entschieden zurückgewiesen. „Entweder hat die GAL ein schlechtes Gedächtnis oder sie will die Öffentlichkeit bewusst täuschen“, stellte der Oberbürgermeister Andreas Starke fest.

Die Verwaltung erinnert an die gültige Beschlusslage im Stadtrat: Dort waren sowohl die in Auftrag gegebene Kostenberechnung als auch eine Sonderrücklage „Wolfsschlucht“ beschlossen worden. Die GAL war auch dabei, als mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens vereinbart worden war, dass die Kosten für die Sanierung der „Wolfsschlucht“ ermittelt werden sollten. Nichts anderes hat die Verwaltung getan. Die dafür erforderlichen Mittel sind der Sonderrücklage „Wolfsschlucht“ entnommen worden, die ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung vom 3.5.2013 war.

Der Stadtrat hat auch in seiner Sitzung vom 15.5.2013 die Vorgehensweise der Verwaltung einstimmig gebilligt. „Es ist daher abenteuerlich, wenn von der GAL nun der falsche Eindruck erweckt wird, als ob vom OB eigenmächtig und grundlos Kostenberechnungen durch Architekturbüros veranlasst worden seien“, so Starke.

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Noch mehr als die Jugendherberge Wolfsschlucht steht der Ruf Bambergs auf dem Spiel / Die Wolfsschlucht bleibt eine Herberge / Die Zukunft der Wolfsschlucht

Ein Gedanke zu „Planungen Wolfsschlucht: Wie konnte der OB 300.000 Euro ausgeben?

  1. Nach meiner Rechtsauffassung irrt der Oberbürgermeister. Die Geschäftsordnung der Stadtrates von Bamberg gibt für Vergaben klare Auftragsgrenzen vor. Es heißt im § 4 Abs. 3 unserer GeschO:
    „Für Vergaben gelten folgende Wertgrenzen:
    a) Der Finanzsenat ist zuständig für Vergaben
    aa) nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
    bb) nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL),
    cc) nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),
    jeweils ab einem Auftragswert in Höhe von 200.000 €. Dies gilt auch bei der Entscheidung über Nachtragsangebote oder Auftragsänderungen,“

    Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 15.5.2013 ersetzt nicht die dem Grundsatzbeschluss folgende Vergabeentscheidung. Diese wurde am Stadtrat vorbei getroffen.

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