Gezeichnet! Hallstadter Bürger legen Vertragsgrundlagen für Betrieb der Marktscheune fest

Pressemitteilung Stadt Hallstadt

18.100,- Euro zeichneten die ersten 49 Gesellschafter der künftigen UG & Still noch am Abend der Gründungsveranstaltung für das künftige Betriebskonzept der Marktscheune. Muntere Diskussionen und freudige Erregung prägen am Schluss die Stimmung im den großen Saal des katholischen Pfarrheims. „Die hohe Zeichnungsquote ist ein deutliches Signal für das hohe bürgerschaftliche Engagement in Hallstadt“, resumiert ein begeisterter Wolfgang Gröll.

Die Hallstadter arbeiten gründlich an diesem warmen Frühlingsabend. Zahlreiche Rückfragen fordern dem moderierenden Wirtschaftsberater Wolfgang Gröll einiges ab. Dennoch schafft man es gemeinsam in nur drei Stunden, die sich nun in der Gründung befindliche UG & Still als bürgerschafliche Betreibergesellschaft auf den Weg zu bringen und für deren zukünftige Arbeit sowie für die Arbeit des noch zu wählenden Aufsichsrates bzw. Beirates wichtige Beschlüsse zu fassen. So z.B., dass der aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Beirat für drei Jahre gewählt wird und mindestens einmal pro Jahr eine Gesellschafterversammlung einzuberufen ist.

Doch diese Punkte erhalten erst Anfang 2014 erhöhte Bedeutung, denn mit der Gründungsveranstaltung am 16. Mai ist in Hallstadt zunächst einmal der Startschuss für das Zeichnen der notwendigen Anteile gefallen. Noch bis Ende 2013 kann jeder – egal, ob wohnhaft in Hallstadt oder nicht, ob natürliche oder juristische Person (z.B. Verein) – der dem Betreibermodell beitreten will, noch Anteilsscheine ab 200,- Euro zeichnen und so zum Gesellschafter werden. Anfang 2014, wenn das nötige Startkapital gezeichnet worden ist, erhalten alle Gesellschafter eine Rechnung und können dann ihren Anteilsbetrag in zwei vierteljährlichen Raten überweisen. „18.100,- Euro sind ein unglaublich guter Start“, erklärte ein sichtlich begeisterter Wolfgang Gröll. „Erfahrungsgemäß kommt im Anschluss noch einmal das 3- bis 5-fache der gezeichneten Anfangssumme hinterher.“ (keb)

Hallstadter Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls Anteilsscheine zeichnen wollen, können sich diese unter www.Hallstadt.de online runterladen oder aber direkt im Bürgeramt oder im Büro des Quartiersmanagements abholen. Abzugeben sind die ausgefüllten Anteilsscheine nur im Bürgeramt der Stadt Hallstadt. Die Stadt Hallstadt veröffentlicht auf ihrer Homepage regelmäßig einen Zwischenstand. Dem Juli-Amtsblatt wird außerdem eine ausführliche Beilage mit allen Regularien und dem Gesellschaftervertrag beiliegen.