Das Umweltamt zum abgeholzten Eibenwäldchen

Eibenwäldchen im Kloster Michelsberg. Foto: Erich Weiß

Redaktion

Die 16 Eiben im Klosterhof von St. Michael sind gefällt – zügig, manche meinen überstürzt, andere denken, man hätte nochmals darüber nachdenken sollen. Sie bildeten nach über 50 Jahren ein Wäldchen, schattig und fein duftend. Nun hat Dr. Gerdes vom Umweltamt den Sachstand aus seiner Sicht nochmals zusammengefasst, der Vollständigkeit halber veröffentlichen wir das gerne. Dass man die Fällung nicht in 2012 vornehmen wollte, obgleich seit längerem die Ergebnisse der Untersuchungen vorlagen, liegt auf der Hand: im Jahr einer Landesgartenschau kann man kein Wäldchen auf städtischem Grund umholzen – ganz schlecht fürs grüne Image.

Grundsätzlich sind historische Gartenanlagen immer Veränderungen unterlegen – die Natur ist eben so. Ein Abwägungsprozess zwischen Denkmal- und Naturschutz kann zu sehr guten Ergebnissen führen, siehe Parkpflegewerke im Hain und Terrassengarten von St. Michael. Auch greift die Begründung allein, dass das jetzige Bild nicht dem vermeintlich historischen entspricht (siehe Artikel vom 6. Februar), zu kurz. Prinzipiell ist – auch bei einer Gartenanlage – eine gestalterische Weiterentwicklung denkbar. Werden spätere Zutaten entfernt, ohne einem etwaigen Konzept nachgegangen zu sein, können unwiderbringlich wichtige Spuren vernichtet werden – was wir hier jedoch nicht unterstellen wollen.

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Fällung der Eiben am Michelsberg: zukünftig Transparenz wagen / Baumfällung am Kloster Michelsberg?

 Dr. Gerdes - Umweltamt Stadt Bamberg

Als Genehmigungsbehörde hat das Umweltamt der Stadt bei Fällanträgen von geschützten Bäumen zweierlei zu prüfen: die Gründe für die Fällung und den ökologischen Wert und Zustand der Gehölze. Die Gründe für die Fällung, die die Bürgerspitalstiftung anführte, waren bei den 16 Eiben im Klosterhof zutreffend und hinreichend – Schäden an Kanalisation und Gebäuden. Ein solcher Grund führt auch bei Privateigentümern regelmäßig zur Genehmigung, da die Kosten für die Sanierung und dauerhafte Vermeidung von Schäden i.d.R. hoch sind. Dieser Aufwand ist u.U. dann gerechtfertigt, wenn es sich um besonders wertvolle Altbäume wie Eichen oder Linden handelt. Das war bei den Eiben am Michaelsberg nicht der Fall. Eiben haben wertvolles Holz, aber ihr Wert für Tiere ist aufgrund ihrer hohen Giftigkeit gering (hauptsächlich Drosseln und Stare fressen den roten Samenmantel, etwa ein Dutzend Insektenarten nutzen den Baum, was sehr wenig ist verglichen mit Hunderten an Eichen, Birken, Weiden). In freier Landschaft können Eiben alt und groß werden. Das nächste natürliche Vorkommen sind Hangwälder bei Gößweinstein. Im Bamberg kommen sie von Natur aus nicht vor, sondern sind als immergrüne Zierbäume gepflanzt, in größeren Gartenanlagen und gern auf Friedhöfen. Sie sind sehr schnittverträglich und robust. Daher eignen sie sich auch als Heckenpflanzen. Aufgrund ihrer Giftigkeit und der anziehenden roten Samen werden sie aber heute kaum mehr verwendet.
Die Eiben am Michaelsberg waren etwa 50 Jahre alt, also bei einem möglichen Alter von über 500 Jahren, noch ziemlich jung, leider aber zu nahe am Gebäude gepflanzt, um sich frei entwickeln zu können. Wer auch immer sie gepflanzt hat – der geringe Abstand zur Sandsteinfassade deutet darauf hin, dass sie als Hecke oder niedriger lebender Zaun konzipiert waren. Aber nachlässige Erziehung und falscher Schnitt haben dazu geführt, dass sie im Stamm- und unteren Kronebereich verkahlt und nach oben ausgewachsen sind, wo sie große Teile der Nordfassade bis in 5 Meter Höhe dauerhaft beschattet haben (als immergrüner Baum auch im Winter).
Natürlich ist es schade um jeden Baum in der Stadt. Aber man muss die Kirche im Dorf lassen: im Einzelfall gibt es eben gute Gründe wie Schäden an Gebäuden oder Gefährdung von Menschen, warum Bäume doch einmal fallen müssen. Die Baumschutzverordnung gibt dann immerhin die Möglichkeit, vom Verursacher neue heimische Bäume in gleicher Zahl pflanzen zu lassen.

Dr. Jürgen Gerdes
Umweltamt Stadt Bamberg
Naturschutz