Luitpoldhain bleibt Bürgerpark

Redaktion

Adenauerufer. Foto: Erich Weiß

Nach mehreren Vorstößen von der GAL, Beschwerde bei der Regierung von Oberfranken, und auch von Norbert Tscherner, mit einer Petition an den bayerischen Landtag, den Citybeach zu schließen, befasste sich nun auch der Bausenat mit dieser Thematik. Seit 2005 besteht der Citybeach, zunächst vom Fränkischen Tag betrieben, wurde er später von wechselnden Betreibern und zuletzt von Herrn Martin Herrmann geführt. Erst dieser stellte 2011 einen Antrag auf Baugenehmigung.

Citybeach. Luftbild: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2012. www.geodaten.bayern.de

Im Dreieck, eingerahmt von Kunigundendamm, der Neuen Bughofer Straße und dem Adenauerufer, einem Fußgänger- und Radweg. Ein Ort der Erholung nicht nur für die Bewohner der nahen Wunderburg. Mit schönem Baumbestand und Rasenflächen mit schattigen und sonnigen Liegemöglichkeiten.

Adenauerufer. Foto: Erich Weiß

Hier wird gejoggt, spaziert, der Hund ausgeführt, Kinder fahren Fahrrad und auch Senioren fühlen sich wohl. Flaneure und NordicWalker nutzen die letzten innerstädtischen Naturreste. Ein Kiosk versorgt Passanten und Stammgäste mit dem Nötigsten.

Citybeach. Foto: Erich Weiß

Der schmale Streifen am Kanal entlang ist ein angenehmer Ort zur schnell erreichbaren Erholung. An der breitesten Stelle, fast schon ein kleines Wäldchen, liegt nun also der Bamberger Citybeach. Besser heißt es wohl nun, lag der Bamberger Citybeach – der Bausenat hat dem Ansinnen der Stadtverwaltung, einen Bebauungsplan aufzustellen und die rechtlichen Möglichkeiten festzustellen mit 5 Gegenstimmen von der SPD und den Bamberger Realisten abgelehnt. Fraktionsübergreifend stellten CSU, GAL, Für Bamberg und Freie Wähler übereinstimmend fest, dass ein Schwarzbau auf städtischem Grund nicht nachträglich erlaubt werden könne. Denn dann könne wirklich jeder bauen wo und wie er will.

Der zweite wichtige Punkt war die schon beschriebene Erholungsfunktion, die akustisch und optisch empfindlich beeinträchtigt ist. Seit Jahren können Kinder den traditionellen Schlittenhügel nicht mehr benutzen, weil der Auslauf fehlt bzw. die Fahrt in einem Altreifenhaufen endet. Der Hinweis von Frau Eichfelder (CSU), dass der Luitpoldhain ein Bürgerpark sei, forderte Applaus auf der Zuschauertribüne heraus, was Oberbürgermeister Starke natürlich bat zu unterlassen.

Heinrichsbrücke ohne Parkplätze. Foto: Erich Weiß

Zum dritten: warum sollte man die Verwaltung mit einem langwierigen Verfahren belasten, vor allem weil das Wasserwirtschaftsamt bereits erhebliche Bedenken wegen Hochwassers geäußert hat und vielfältige Einsprüche von Anwohnern zu erwarten sind? Nebenbei erfordert der Betrieb für ca. 300 Gäste, für die die Anlage ausgelegt sein soll, 40 Kfz-Stellplätze in nächster Nähe, die Heinrichsbrücke wurde als möglicher Standort dafür genannt.

Zu guter Letzt würde sich so ein gastronomisches Vorhaben nur dann lohnen, wenn ein ganzjähriger Betrieb möglich wäre. Erschließungskosten von 100.000 € und weitere mindestens 200.000 € für die baulichen Anlagen ließen sich nur unter dieser Voraussetzung wirtschaftlich investieren.

Unterschiedlich waren die Meinungen, ob für 2013 noch einmal eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll. Da aber nun der Vorschlag eines Bebauungsplanverfahrens abgelehnt wurde, ist dies rechtlich nicht möglich.

Es bleibt der Stadt oder dem Betreiber nur, sich nach alternativen Standorten umzusehen, was letztlich alle Mitglieder des Bausenats vorschlugen: Grundsätzlich handle es sich um eine zeitgemäße Freizeitmöglichkeit.

Vielleicht gibt es in Bamberg einen Ort, von dem man, wenn schon nicht das Meer, so doch wenigstens die Regnitz sehen kann. Vom Citybeach jedenfalls war das nicht möglich – Einzäunung verhinderte den Blick aufs Wasser. Gastronomische Einrichtungen am Wasser gibt es in Bamberg einige: z.B. Bootshaus, Eckerts, Brudermühle, Bistro in der VHS, Faltbootclub – nur gibt es dort eben keinen aufgeschütteten Sand unter den Füßen. Will man den unbedingt, muss man im Hainbad zwischen die Kinder in den Sandkasten.

Im Hainbad. Foto: Christiane Hartleitner

3 Gedanken zu „Luitpoldhain bleibt Bürgerpark

  1. Ich hatte dieser Stadtratssitzung beigewohnt und finde es nicht korrekt, wenn es jetzt so dargestellt wird, als sei es vorrangig um ein Verbot des Beaches gegangen.
    Es geht um die Entscheidung, ob ein als Park ausgewiesener Grünstreifen auf der Grundlage eines neuen Bebauungsplanes zu einem „Gewerbepark“ verändert werden sollte. Der „Gewerbepark“ hätte etwa zwölf bis fünzehn Mal die Fläche des Beaches umfasst. Unweigerlich wäre damit auch die Errichtung eines (asphaltierten) Parkplatzes einhergegangen. Darüber hinaus wäre mit ganzjährigem Betrieb zu rechnen gewesen. Da bleibt von grünem Erholungspark nicht mehr viel übrig.
    Es geht NICHT um die Frage: Will ich einen Beach in Bamberg?

    Übrigens kann man nicht die Attraktivität der Innenstadt mit einem Beach in zweieinhalb km Entfernung steigern. Und was den oben angeführten „Ruf des Konsumenten“ anbelangt, bin ich überzeugt, dass es möglich ist diesem mit einem alternativen Standort im Einvernehmen mit Bamberger Bürgern und Anwohnern gerecht zu werden – ohne aus einem Erholungspark einen „Gewerbepark“ machen zu müssen

  2. Die Erklärung des Oberbürgermeisters zur siebenjährigen Duldung eines Schwarzbaues an dieser Stelle, ist mehr als dürftig gewesen. Er schob die Interessen der Jugendlichen vor, die die Stadt mit unterstützen wollte. Als grüne Stadträtin kann ich da nur mit dem Kopf schütteln. Die Gastronomen konnte sich eine goldene Nase in den letzten Jahren am City-Beach verdienen, da sie die Auflagen (Stellplätze, Entsorgung der Abwässer…) nicht erfüllen mussten, die sonst jeder anderen Gastronomie aufgebürdet werden. Echte Jugendarbeit sieht auch anders aus, als Cocktails rund um die Uhr zu servieren…..

    • Verehrte Frau Sowa,
      ich finde Ihre Haltung durchaus enttäuschend. Sie wissen selbst, daß der Beach jedes Jahr durch unterschiedliche Behörden in sämtlichen Bereichen kontrolliert und genehmigt wurde.
      Dies alles basierte auf einer genehmigten Grundlage deren Definition von der Stadt mitgetragen wurde. Es ist also fragwürde die Einrichtung als ewigen Schwarzbau darzustellen. Ein nicht genehmigter Bauantrag bedeutet hier nicht automatisch einen Schwarzbau, sondern lediglich daß die Tatsache unter der die Einrichtung bis dato betrieben wurde einem Bauantrag nicht standhalten würde.

      Darüber hinaus wissen Sie jedoch auch selbst wie schwer es die Stadtverwaltung einem macht, neue gastronomische Projekte gerade in der Innenstadt zu realisieren und so die Stadt attraktiv zu halten. Bamberg darf sich trotz Weltkulturerbe nicht gegen den bundesweiten Trend zur Moderne streuben, sonst wird Bamberg über kurz oder lang unattraktiv. Die Innen- und Altstadt lässt sich nicht nur mit Touristen- und Antikquitätenläden füllen. Dieser werden über kurz oder lang alle zu kämpfen haben.
      Die Wirtschaft muß dem Ruf des Konsumten folgen und nicht dem Wunsch der Stadtverwaltung.

      Darüber hinaus macht es doch stutzig daß über das Schicksal des Beaches „beschlossen“ werden konnte … daraus resultiert für mich, daß nach gültigen Gesetzen und unter Einhaltung der bay. Bauordnung ein Betrieb möglich gewesen wäre, dies jedoch für Einzelne Personen nicht denkbar war.
      Finden Sie nicht, daß hier die Meinung der Bürger mehr gefragt wäre als die der vermeintlichen Vertreter die dann doch ihre eigene Meinung zu vertreten scheinen.

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