Unfähigkeit oder vorsätzliche Täuschung im Fall Mollath?

Der Artikel von Olaf Przybilla von der Süddeutschen Zeitung „Wenn stichhaltige Beweise übersehen werden“ dürfte Bewegung in den „Fall“ Mollath bringen – endlich!, so werden die Unterstützer aufatmen (hier). Gustl Mollath sitzt seit über sechs Jahren in der Psychatrie. Seine eigene Geschichte schildert er so: (M)eine unglaubliche Geschichte oder: wie es einer Bank mit Regierungsbeteiligung fast gelungen wäre, Schwarzgeldverschiebungen zu vertuschen und einen Kritiker ohne Lobby über den Missbrauch forensischer Psychiatrie und fachlicher Gutachten mundtot zu machen.

Ausgerechnet Steuerfahnder bestätigen nun im Kern die Richtigkeit der Anzeigen Mollaths von 2003

Laut den Unterstützern habe Herr Mollath versucht, die kriminellen Geldgeschäfte, wie Schwarzgeldverschiebungen und Geldwäschepraktiken, seiner damaligen Ehefrau – einer Bankangestellten – zu unterbinden. Nachdem sie nicht davon ablassen wollte, schrieb er im Jahr 2002 mehrere Bankmanager – auch die der Credit Suisse – an, und versuchte diese davon zu überzeugen, seine Frau an einer weiteren Verstrickung zu hindern. Weder habe damals die Justiz auf die Anzeige Mollaths mit eigenen Ermittlungen reagiert (es lägen keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ vor, es gäbe nur einen „pauschalen Verdacht“, die Angaben seien „unkonkret“ und ergäben „keinen Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde“), noch seien die angezeigten Straftaten von der Justiz an die Finanzbehörden weitergeleitet worden. Und das, obwohl in Herrn Mollaths Anzeigen seitenweise, konkret und präzise Namen, Adressen und Vorgänge benannt wurden. Schlimmer noch, es seien Gustl Mollath Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen worden und er sei mit Hilfe eines fragwürdigen psychiatrischen Gutachtens in den Maßregelvollzug gesteckt worden. Bisher gebe es drei seriöse Gutachten bzw. Stellungnahmen von anerkannten Psychiatern, die der Wahnthese energisch widersprechen.

Der Fall des Nürnbergers Gustl Mollath hat erneut den Landtag erreicht. Denn ausgerechnet Steuerfahnder bestätigen nun im Kern die Richtigkeit der Anzeigen Mollaths von 2003.
gemeinsame Presseerklärung von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Freie Wähler

Oppositionsparteien: Unfähigkeit oder vorsätzliche Täuschung im Fall Mollath?

Äußerungen von Staatsministerin Merk im Rechtsausschuss werfen Fragen auf

München (nh). Nach Überzeugung von Florian Streibl, rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, hat die Staatsministerin für Justiz, Dr. Beate Merk, bei Ihrer Stellungnahme zum Fall Gustl Mollath vor dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags am 8. März 2012 nicht die Wahrheit gesagt. Streibl: „Der Fall Mollath ist ein Justizskandal ungeheuren Ausmaßes.“ Die Staatsministerin hat auf Initiative der Abgeordneten Florian Streibl, FREIE WÄHLER, Inge Aures, SPD, und Christine Stahl von  BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zwar eingehend zum Fall Mollath Stellung genommen – „Ob aus Unfähigkeit, oder Vorsatz – die Wahrheit gesagt hat sie dabei aber offensichtlich nicht“, so Inge Aures.

Herr Gustl Mollath sitzt seit über sechseinhalb Jahren in der Forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, weil er angeblich unter einer paranoiden Wahnsymptomatik leidet und deshalb gemeingefährlich ist. Seine detaillierten Angaben über Schwarzgeldverschiebungen der HypoVereinsbank und seiner früheren Ehefrau wurden von den zuständigen Behörden nicht überprüft, sondern als Wahnvorstellungen abgetan. Streibl: „Wie inzwischen sowohl bankinterne Untersuchungen als auch Ermittlungen der Steuerfahndung ergeben haben, waren die Angaben von Herrn Mollath offenbar alles andere als ‚Wahnvorstellungen‘. Im Hinblick auf die Aussagen von Justizministerin Merk vor dem Rechtsausschuss wirft das etliche Fragen auf.“

Wie konnte die Frau Justizministerin im Rechtsausschuss behaupten, es handle sich um Wahnvorstellungen? Warum wurden damals die konkreten Angaben Mollaths weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Gericht überprüft? Christine Stahl: „Stattdessen bezeichnete die Staatsministerin die Unterlagen Mollaths zu den Schwarzgeldverschiebungen als ‚Sammelsurium ohne Beweiswert‘. Tatsache ist, die Unterlagen enthielten sehr wohl konkrete Hinweise. Diese ließ Justizministerin Merk in ihrer Aufzählung aber offensichtlich geflissentlich unter den Tisch fallen.“ Auch die Eidesstattliche Versicherung eines Richters, „dass im Fall Mollath politisch auf die Justiz Einfluss genommen wurde“ ist dem Ausschuss vorenthalten worden, so Aures. Streibl abschließend: „Die Ministerin wird von allen drei Fraktionen aufgefordert, schleunigst für eine wahrheitsgemäße Aufklärung im Fall Mollath zu sorgen und den Oppositionsparteien im Landtag Rede und Antwort zu stehen. An so viel Unfähigkeit möchte man hier ja kaum glauben. Sollten wir von der Ministerin keine erhellenden Antworten erhalten, werden wir weitere Initiativen ergreifen.“

Ein Gedanke zu „Unfähigkeit oder vorsätzliche Täuschung im Fall Mollath?

  1. Sehr schön, passt doch toll in die Landschaft, s. Strepp/Dobrindt, Söder und Co/CSU. Weitermachen!

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